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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/596 des Rates vom 11. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

(ABl. L 114 vom 12.04.2022 S. 68)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 12. April 2011 den Beschluss 2011/235/GASP 1 angenommen.

(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP ist der Rat der Auffassung, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2023 verlängert werden sollten.

(3) Drei im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgeführte Personen sind verstorben und die entsprechenden Einträge sollten aus dem Anhang gestrichen werden. Der Rat ist außerdem zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu 25 im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgeführten Personen geändert werden sollten.

(4) Der Beschluss 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2011/235/GASP wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 13. April 2023. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 11. April 2022.

1) Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran (ABl. L 100 vom 14.04.2011 S. 51).

.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP ("Liste der Personen und Körperschaften nach den Artikeln 1 und 2") wird wie folgt geändert:

1. Die Einträge 27 (betreffend ZARGAR Ahmad), 38 (betreffend FIRUZABADI Maj-Gen Dr. Seyyed Hasan) und 41 (betreffend HEJAZI Mohammad) in der Liste mit der Überschrift " Personen" werden gestrichen.

2. Die Einträge zu den folgenden 25 Personen erhalten folgende Fassung:

Personen

Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"1. AHMADI-MOQADDAM Esmail Geburtsort: Teheran (Iran)
Geburtsdatum: 1961
Geschlecht: männlich
Seit dem 20. September 2021 Direktor der Universität und des Hochschulinstituts für nationale Verteidigungsforschung. Ehemaliger Chefberater für Sicherheitsfragen des Leiters des Generalstabs der Streitkräfte. Chef der iranischen Polizei von 2005 bis Anfang 2015. Ebenfalls Leiter der iranischen Cyber-Polizei (in der EU-Liste geführt) von Januar 2011 bis Anfang 2015. Polizeikräfte unter seiner Führung führten brutale Angriffe auf friedliche Proteste und am 15. Juni 2009 einen gewaltsamen Angriff bei Nacht auf die Studentenwohnheime der Teheraner Universität durch. Ehemaliger Leiter des iranischen Hauptquartiers für die Unterstützung des jemenitischen Volkes. 12.4.2011
20. MOGHISSEH Mohammad (alias NASSERIAN) Geschlecht: männlich Seit November 2020 Richter am Obersten Gerichtshof. Ehemaliger Leiter des Revolutionsgerichts von Teheran, Abteilung 28. Gilt auch als verantwortlich für Verurteilungen von Mitgliedern der Gemeinschaft der Baha'i. Er war mit Fällen von Teilnehmern an den Protesten nach den Wahlen befasst. Er verhängte im Rahmen unfairer Gerichtsverfahren gegen soziale und politische Aktivisten und Journalisten lange Gefängnisstrafen und in mehreren Fällen die Todesstrafe für Protestteilnehmer und soziale und politische Aktivisten. 12.4.2011
21. MOHSENI-EJEI Gholam-Hossein Geburtsort: Geburtsort: Ejiyeh (Iran)
Geburtsdatum: etwa 1956
Geschlecht: männlich

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(Stand: 15.11.2022)

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