Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/984 der Kommission vom 22. Juni 2022 über die Gleichwertigkeit des Regulierungsrahmens der Volksrepublik China für die von der People's Bank of China zum Clearing von OTC-Derivaten auf dem Interbankenmarkt zugelassenen und beaufsichtigten zentralen Gegenparteien mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 167 vom 24.06.2022 S. 103)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/Verlängerung /Festlegung und über die Gleichwertigkeit des Regulierungsrahmens der VO 648/2012 ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister 1, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das in Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 festgelegte Verfahren für die Anerkennung von zentralen Gegenparteien (im Folgenden "CCPs") aus Drittstaaten, deren Regulierungsstandards den Regulierungsstandards der genannten Verordnung gleichwertig sind, soll es den in den betreffenden Drittstaaten niedergelassenen und zugelassenen CCPs ermöglichen, Clearingdienste für in der Union niedergelassene Clearingmitglieder oder Handelsplätze zu erbringen. Dieses Anerkennungsverfahren und die dabei vorgesehenen Gleichwertigkeitsbeschlüsse tragen so zur Erreichung des übergeordneten Ziels der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 bei, das Systemrisiko dadurch zu verringern, dass auch bei der Abwicklung von außerbörslich gehandelten (im Folgenden "OTC"-) Derivatekontrakten auf sichere und solide CCPs zurückgegriffen wird, einschließlich solcher, die in einem Drittstaat niedergelassen und zugelassen sind.

(2) Damit die rechtlichen Bestimmungen eines Drittstaats als gleichwertig mit den EU-Bestimmungen für CCPs betrachtet werden können, sollten die geltenden Rechts- und Aufsichtsmechanismen dieses Drittstaats zu einem gemessen an den verfolgten Regulierungszielen gleichwertigen wesentlichen Ergebnis führen wie die Anforderungen der Union. Im Zuge dieser Gleichwertigkeitsprüfung soll deshalb nachgeprüft werden, ob die Rechts- und Aufsichtsmechanismen der Volksrepublik China gewährleisten, dass dort niedergelassene und für das Clearing von OTC-Derivaten auf dem Interbankenmarkt zugelassene CCPs für in der Union niedergelassene Clearingmitglieder und Handelsplätze nicht mit einem höheren Risiko einhergehen als in der Union zugelassene CCPs und somit in der Union kein inakzeptabel hohes Systemrisiko darstellen. Dabei sollte insbesondere berücksichtigt werden, dass Clearingtätigkeiten an kleineren Finanzmärkten als dem Finanzmarkt der Union mit erheblich geringeren Risiken verbunden sind.

(3) Nach Artikel 25 Absatz 6 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 müssen drei Bedingungen erfüllt sein, damit die Rechts- und Aufsichtsmechanismen, die in einem Drittstaat für dort zugelassene CCPs gelten, mit den in jener Verordnung festgelegten Mechanismen als gleichwertig betrachtet werden können.

(4) Nach Artikel 25 Absatz 6 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 müssen die in einem Drittstaat zugelassenen CCPs rechtsverbindliche Anforderungen erfüllen, die den Anforderungen des Titels IV jener Verordnung entsprechen.

(5) Dieser Beschluss betrifft das Regulierungs- und Aufsichtssystem für CCPs, die von der People's Bank of China für das Clearing von OTC-Derivaten auf dem Interbankenmarkt zugelassen sind. Die People's Bank of China ist für die Zulassung und Beaufsichtigung von CCPs zuständig, die das zentrale Clearing von OTC-Derivategeschäften auf den chinesischen Interbankenmärkten durchführen. In der Volksrepublik China sind OTC-Derivategeschäfte auf dem Interbankenmarkt definiert als Geschäfte zwischen institutionellen Anlegern mit Derivatekontrakten, die nicht an einer von der chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde (China Securities Regulatory Commission, im Folgenden "CSRC") beaufsichtigten Börse gehandelt werden. 2 Die chinesischen Interbankenmärkte bestehen im Wesentlichen aus dem Interbanken-Anleihemarkt 3, dem Interbanken-Kreditmarkt 4 und dem Interbanken-Devisenmarkt 5. Die Interbankenmärkte für OTC-Derivate umfassen Zinsderivate, Wechselkursderivate, Anleihederivate, Kreditderivate und Warenderivate. Die in die Zuständigkeit der People's Bank of China fallenden Derivatekontrakte entsprechen einer Teilmenge der Derivatekontrakte, die den für CCPs geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 unterliegen.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 30.06.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion