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Regelwerk, EU 2022, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Richtlinie (EU) 2022/993 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2022 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 169 vom 27.06.2022 S. 45)



Neufassung -Ersetzt RL 2008/106/EG

Ergänzende Informationen
Beschl. (EU) 2022/1973

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 wurde mehrfach und erheblich geändert 4. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.

(2) Um ein hohes Niveau bei der Sicherheit auf See und der Verhütung von Meeresverschmutzung aufrechtzuerhalten und nach Möglichkeit weiter anzuheben, ist es wichtig, die Kenntnisse und Fähigkeiten von Seeleuten in der Union aufrechtzuerhalten und möglichst zu verbessern, indem die Ausbildung von Seeleuten und die Erteilung von Zeugnissen für Seeleute im Einklang mit internationalen Vorschriften und dem technischen Fortschritt weiterentwickelt und indem weitere Maßnahmen ergriffen werden, um das europäische maritime Qualifikationsniveau auszubauen.

(3) Die Ausbildung von Seeleuten und die Erteilung von Befähigungszeugnissen für Seeleute ist auf internationaler Ebene durch das Internationale Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (im Folgenden " STCW-Übereinkommen") geregelt, das auf einer Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des STCW-Übereinkommens im Jahr 2010 in Manila grundlegend überarbeitet wurde (im Folgenden "Manila-Änderungen"). 2015 und 2016 wurden weitere Änderungen des STCW-Übereinkommens angenommen.

(4) Das STCW-Übereinkommen wird durch diese Richtlinie in das Unionsrecht übernommen. Da alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien des STCW-Übereinkommens sind, ist eine einheitliche Umsetzung ihrer internationalen Verpflichtungen durch die Angleichung der Vorschriften der Union über die Ausbildung von Seeleuten und die Erteilung von Zeugnissen für Seeleute an das STCW-Übereinkommen zu erreichen.

(5) Der Schifffahrtssektor der Union verfügt über ein hochwertiges maritimes Fachwissen, das seine Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Die Qualität der Ausbildung von Seeleuten ist von Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors und dafür, dass die Seeverkehrsberufe für Bürger der Union, insbesondere für junge Menschen, attraktiv sind.

(6) Die Mitgliedstaaten können strengere Anforderungen als die Mindestanforderungen des Übereinkommens und dieser Richtlinie festlegen.

(7) Die dieser Richtlinie beigefügten Regeln des STCW-Übereinkommens sollten durch die verbindlichen Vorschriften in Teil a des Codes über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (im Folgenden " STCW-Code") ergänzt werden. Teil B des STCW-Codes enthält empfohlene Anleitungen, die dazu gedacht sind, die Vertragsparteien des STCW-Übereinkommens und diejenigen, die an der Verwirklichung, Anwendung oder Durchsetzung seiner Maßnahmen beteiligt sind, bei der vollständigen und einheitlichen Umsetzung des Übereinkommens zu unterstützen.

(8) Eines der Ziele der gemeinsamen Verkehrspolitik im Bereich des Seeverkehrs besteht darin, die Freizügigkeit von Seeleuten innerhalb der Union zu erleichtern. Diese Freizügigkeit trägt unter anderem dazu bei, dass der Seeverkehrssektor der Union für künftige Generationen attraktiv wird, wodurch vermieden wird, dass im europäischen maritimen Cluster ein Mangel an kompetentem Personal mit der richtigen Mischung von Qualifikationen und Kompetenzen auftritt. Die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Zeugnisse für Seeleute ist wesentlich für die Erleichterung der Freizügigkeit von Seeleuten. In Anbetracht des Rechts auf eine gute Verwaltung sollten die Entscheidungen der Mitgliedstaaten bezüglich der Anerkennung von Fachkundezeugnissen, die Seeleuten von anderen Mitgliedstaaten zum Zweck der Ausstellung eines nationalen Befähigungszeugnisses ausgestellt wurden, auf Gründen beruhen, die durch die betreffenden Seeleute überprüft werden können.

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