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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1501 des Rates vom 9. September 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine

(ABl. L 235 vom 12.09.2022 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine 1, insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 5. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 angenommen.

(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollten die Einträge zu vier Personen, in deren Fall die restriktiven Maßnahmen am 6. September 2022 ausgelaufen sind, und die Informationen über ihre Verteidigungsrechte und ihr Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz aus Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 gestrichen werden.

(3) Die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 9. September 2022.

1) ABl. L 66 vom 06.03.2014 S. 1.

.

Anhang

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt A ("Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 2") werden die Einträge zu folgenden Personen gestrichen:

1. Viktor Fedorovych Yanukovych;

3. Viktor Pavlovych Pshonka;

7. Oleksandr Viktorovych Yanukovych;

9. Artem Viktorovych Pshonka.

2. In Abschnitt B ("Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz") werden die Angaben zu folgenden Personen gestrichen:

1. Viktor Fedorovych Yanukovych;

3. Viktor Pavlovych Pshonka;

7. Oleksandr Viktorovych Yanukovych;

9. Artem Viktorovych Pshonka.


ENDE

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(Stand: 12.09.2022)

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