Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/1509 des Rates vom 9. September 2022 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

(ABl. L 235 vom 12.09.2022 S. 35)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1333 angenommen.

(2) Am 18. Juli 2022 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Angaben zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, aktualisiert.

(3) Die Anhänge I und III des Beschlusses (GASP) 2015/1333 sollten daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge I und III des Beschlusses (GASP) 2015/1333 werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 9. September 2022.

1) ABl. L 206 vom 01.08.2015 S. 34.

.

Anhang

In Anhang I und Anhang III zu dem Beschluss (GASP) 2015/1333 erhält Eintrag 6 folgende Fassung:

"6. Name: 1: ABU 2: ZAYD 3: UMAR 4: DORDA
Titel:
k. A. Funktion: a) Direktor, Organisation für äußere Sicherheit. b) Chef des Auslandsgeheimdienstes. Geburtsdatum: 4. April 1944 Geburtsort: Alrhaybat gesicherter Aliasname: a) Dorda Abuzed OE b) Abu Zayd Umar Hmeid Dorda ungesicherter Aliasnahme: k.A. Staatsangehörigkeit: k.A. Reisepass-Nr.: libysche Nummer FK117RK0, ausgestellt am 25. November 2018 in Tripolis (gültig bis: 24. November 2026) nationale Kennziffer: k. A. Anschrift: Libyen (vermuteter Status/Aufenthaltsort: verstorben) benannt am: 26. Februar 2011 (geändert am 27. Juni 2014, 1. April 2016, 25. Februar 2020, 18. Juli 2022) sonstige Angaben: Benennung gemäß Nummer 15 der Resolution 1970 (Reiseverbot). Benennung am 17. März 2011 gemäß Nummer 17 der Resolution 1970 (Einfrieren von Vermögenswerten)."


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 12.09.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion