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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/1909 des Rates vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

(ABl. LI 259 vom 06.10.2022 S. 122)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP 1 angenommen.

(2) Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

(3) Am 24. Februar 2022 hat der Präsident der Russischen Föderation eine Militäroperation in der Ukraine angekündigt, und russische Streitkräfte haben einen Angriff auf die Ukraine begonnen. Dieser Angriff stellt eine eklatante Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine dar.

(4) Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine aufs Schärfste verurteilt. Mit seinen rechtswidrigen militärischen Handlungen verstößt die Russische Föderation grob gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen (im Folgenden "VN Charta") und gefährdet die Sicherheit und Stabilität Europas und der Welt. Der Europäische Rat hat dazu aufgerufen, dringend ein weiteres Paket von gegen Einzelpersonen gerichteten und wirtschaftlichen Sanktionen auszuarbeiten und anzunehmen.

(5) In seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Juni 2022 hat der Europäische Rat erklärt, dass die Arbeit an Sanktionen fortgeführt wird, unter anderem um die Durchführung der Sanktionen zu stärken und deren Umgehung zu verhindern.

(6) Am 21. September 2022 beschloss die Russische Föderation ungeachtet zahlreicher Appelle der internationalen Gemeinschaft an Russland, seine militärische Aggression gegen die Ukraine unverzüglich einzustellen, beschlossen, ihre Aggression gegen die Ukraine weiter zu eskalieren, indem sie in den derzeit von Russland besetzten Teilen der Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja die Organisation illegaler "Referenden" unterstützte. Die Russische Föderation hat auch ihre Aggression gegen die Ukraine weiter eskaliert, indem sie eine Mobilmachung in der Russischen Föderation ankündigte und erneut mit dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen drohte.

(7) Am 28. September 2022 hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") im Namen der Union eine Erklärung abgegeben, in der die illegalen "Scheinreferenden", die in Teilen der ukrainischen Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja, die derzeit von Russland besetzt oder teilweise besetzt sind, durchgeführt wurden, aufs Schärfste verurteilt werden. Der Hohe Vertreter hat zudem erklärt, dass die Union weder diese illegalen "Scheinreferenden" und ihre gefälschten Ergebnisse noch auf der Grundlage dieser Ergebnisse getroffene Beschlüsse anerkennt und sie auch niemals anerkennen wird, und er hat alle Mitglieder der Vereinten Nationen aufgefordert, es der Union gleichzutun. Mit der Organisation dieser illegalen "Scheinreferenden" wolle Russland die international anerkannten Grenzen der Ukraine gewaltsam ändern, was einen klaren und schwerwiegenden Verstoß gegen die VN-Charta darstellt. Der Hohe Vertreter hat zudem darauf verwiesen, dass alle Personen, die an der Organisation dieser illegalen "Scheinreferenden" beteiligt waren, und all diejenigen, die für andere Verstöße gegen das Völkerrecht in der Ukraine verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden, und dass in diesem Zusammenhang weitere restriktive Maßnahmen gegen Russland vorgelegt werden. Der Hohe Vertreter erinnerte daran, dass die Union nach wie vor rückhaltlos die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen unterstützt, und fordert von Russland, seine Truppen und Militärausrüstung unverzüglich, vollständig und bedingungslos aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen. Der Hohe Vertreter hat zudem erklärt, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten die diesbezüglichen Anstrengungen der Ukraine weiterhin so lange wie nötig unterstützen werden.

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(Stand: 11.10.2022)

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