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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/1943 des Rates vom 13. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua

(ABl. L 268 vom 14.10.2022 S. 22)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 14. Oktober 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua 1 angenommen.

(2) Der Beschluss (GASP) 2019/1720 gilt bis zum 15. Oktober 2022. Auf Grundlage einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 15. Oktober 2023 verlängert und die Begründungen für zwei im Anhang jenes Beschlusses aufgeführte natürliche Personen aktualisiert werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2019/1720 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2019/1720 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 9 erhält folgende Fassung:

" Artikel 9

Dieser Beschluss gilt bis zum 15. Oktober 2023 und wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 13. Oktober 2022.

1) Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates vom 14. Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (ABl. L 262 vom 15.10.2019 S. 58).

.

Anhang

Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 erhalten die Einträge 3 und 19 unter der Überschrift " A. Natürliche Personen gemäß Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1" folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Gründe Datum der Aufnahme in die Liste
"3. Francisco Javier DÍAZ MADRIZ Geburtsdatum: 3. August 1961 Geschlecht: männlich Seit dem 23. August 2018 Generaldirektor der nicaraguanischen Nationalpolizei (NNP) und ehemaliger stellvertretender Generaldirektor der NNP. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua, auch als Befehlshaber über Polizeikräfte, die Gewalt gegen Zivilisten begangen haben, einschließlich übermäßiger Gewaltanwendung, willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen sowie Folter. Er führte 2021 die Ermittlungen zur Einleitung von Verfahren gegen die vor den Wahlen festgenommenen Oppositionsführer durch. 4.5.2020
19. Lumberto Ignacio CAMPBELL HOOKER Mitglied des Obersten Wahlrates, im Jahr 2018 amtierender Präsident des Obersten Wahlrates Geburtsdatum: 3.12.1949 Geburtsort: Raas, Nicaragua Geschlecht: männlich Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch Reisepass-Nr.: A00001109 (Nicaragua) Personenkennnummer: 6010302490003J Lumberto Ignacio Campbell Hooker ist seit 2014 Mitglied des Obersten Wahlrates, einer Einrichtung, die für die Vorbereitung, Abhaltung und Zertifizierung der Parlamentswahlen vom 7. November 2021 zuständig ist, mit denen aufgrund des Fehlens von Transparenz, einer echten Opposition und einer demokratischen Debatte demokratische Institutionen und Prozesse untergraben wurden. Der Oberste Wahlrat hat der Opposition die Möglichkeit genommen, für freie Wahlen zu kandidieren, und sorgte für die Abhaltung von Wahlen unter undemokratischen Bedingungen. Sein Mandat als Mitglied des Obersten Wahlrates wurde von der Generalversammlung im Mai 2021 verlängert.

Während der Wahlen vom 7. November 2021 sprach er zu den Medien und rechtfertigte und lobte die Organisation dieser Wahlen.
Er ist daher verantwortlich für die Unterdrückung der demokratischen Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua.

10.1.2022"


ENDE

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