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Regelwerk, EU 2022, Lebensmittel /Tier-/Pflanzenschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1961 der Kommission vom 17. Oktober 2022 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Kanada, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 270 vom 18.10.2022 S. 16)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (" Tiergesundheitsrecht") 1, insbesondere auf Artikel 230 Absatz 1 und Artikel 232 Absatz 1 und Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 müssen Sendungen von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, um in die Union verbracht werden zu können, aus einem Drittland, Gebiet oder einer Zone bzw. einem Kompartiment derselben stammen, das bzw. die gemäß Artikel 230 Absatz 1 der genannten Verordnung gelistet ist.

(2) In der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission 2 sind die Tiergesundheitsanforderungen festgelegt, die Sendungen bestimmter Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. - im Fall von Aquakulturtieren - Kompartimenten derselben erfüllen müssen, um in die Union verbracht werden zu können.

(3) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission 3 werden die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. Kompartimenten derselben festgelegt, aus denen der Eingang in die Union der in den Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 fallenden Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zulässig ist.

(4) Insbesondere sind in den Anhängen V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist, enthalten

(5) Kanada hat der Kommission neun Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in Alberta (Kanada) gemeldet, die am 15. September 2022 (2), am 17. September 2022 (1), am 19. September 2022 (1), am 20. September 2022 (2), am 21. September 2022 (1), am 23. September 2022 (1) und am 26. September 2022 (1) durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt wurden.

(6) Kanada hat der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in British Columbia (Kanada) gemeldet, der am 12. September 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt wurde.

(7) Kanada hat der Kommission vier weitere Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in Manitoba (Kanada) gemeldet, die am 15. September 2022 (1), am 18. September 2022 (2) und am 22. September 2022 (1) durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt wurden.

(8) Kanada hat der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in Ontario (Kanada) gemeldet, der am 18. September 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt wurde.

(9) Kanada hat der Kommission zwei weitere Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in Saskatchewan (Kanada) gemeldet, die am 19. September 2022 und am 26. September 2022 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt wurden.

(10) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission zwei Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet, die am 22. September 2022 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt wurden: einen Ausbruch in der Nähe von Honington, West Suffolk, Suffolk, England, Vereinigtes Königreich und einen weiteren in der Nähe von Easingwold, Hambleton, North Yorkshire, England, Vereinigtes Königreich.

(11) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in der Nähe von Northwold, King's Lynn and West Norfolk, Norfolk, England, Vereinigtes Königreich, gemeldet, der am 23. September 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt wurde.

(12) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission zwei weitere Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet, die am 24. September 2022 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt wurden: einen Ausbruch in der Nähe von Hadleigh, Babergh, Suffolk, England, Vereinigtes Königreich und einen weiteren in der Nähe von Poulton-le-Fylde, Wyre, Lancashire, England, Vereinigtes Königreich.

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