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Regelwerk, EU 2022, Chemikalien - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2252 der Kommission vom 11. November 2022 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family"

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 297 vom 17.11.2022 S. 1)


Ergänzende Informationen
Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012)

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 30. Juni 2016 stellte die Brenntag GmbH einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Zulassung einer Familie von Biozidprodukten mit der Bezeichnung "Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family" der Produktarten 1, 2 und 4 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung und legte eine schriftliche Bestätigung dessen vor, dass die zuständige Behörde Deutschlands sich zur Bewertung des Antrags bereit erklärt hatte. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-BL025673-43 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.

(2) Die Produktfamilie "Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family" enthält den Wirkstoff Propan-2-ol, der für die Produktarten 1, 2 und 4 in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt ist.

(3) Am 15. März 2021 übermittelte die bewertende zuständige Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen zu ihrer Bewertung an die Europäische Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur").

(4) Am 4. November 2021 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eine Stellungnahme 2 mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts "Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family" und dem endgültigen Bewertungsbericht für die Biozidproduktfamilie.

(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass die "Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family" als Biozidproduktfamilie im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass die Biozidproduktfamilie bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absätze 1 und 6 der genannten Verordnung erfüllt.

(6) Am 22. November 2021 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts in allen Amtssprachen der Union.

(7) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für die "Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family" erteilt werden sollte.

(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Brenntag GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0027707-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie "Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family" gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.

Die Unionszulassung gilt ab dem 7. Dezember 2022 bis zum 30. November 2032.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 11. November 2022

1) ABl. L 167 vom 27.06.2012 S. 1.

2) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 7. Oktober 2021 zur Unionszulassung für die "Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family" (ECHA/BPC/290/2021), https://echa.europa.eu/bpc-opinions-on-union-authorisation.


.

Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie Anhang

Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family

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(Stand: 21.11.2022)

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