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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts zur EU-Klimataxonomie zur Festlegung technischer Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die wesentlich zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen und erhebliche Beeinträchtigungen eines der anderen Umweltziele vermeiden

(C/2023/267)
(ABl. C, C/2023/267 vom 20.10.2023)



In ihrem im März 2018 angenommenen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums 1 verpflichtete sich die Kommission unter anderem dazu, ein klares und detailliertes Klassifikationssystem der EU - eine EU-Taxonomie - für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu entwickeln, um allen Akteuren im Finanzsystem eine einheitliche Terminologie an die Hand zu geben. Mit der Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (im Folgenden "Taxonomie-Verordnung") 2 wurde ein einheitliches Klassifikationssystem der EU für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen; ferner wurden in Bezug auf diese Tätigkeiten Transparenzpflichten für bestimmte Nicht-Finanz- und Finanzunternehmen eingeführt.

Die Kommission erließ den delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie 3, um eine Liste technischer Bewertungskriterien für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten festzulegen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel leisten und erhebliche Beeinträchtigungen eines der anderen Umweltziele vermeiden (sogenannte "taxonomiekonforme Tätigkeiten"). Am 9. März 2022 änderte die Kommission den delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie durch die Festlegung technischer Bewertungskriterien für Tätigkeiten in bestimmten Energiesektoren 4. Der delegierte Rechtsakt zur Klimataxonomie wurde nach Prüfung durch die beiden gesetzgebenden Organe im Amtsblatt veröffentlicht und gilt seit dem 1. Januar 2022. Die Änderungen des delegierten Rechtsakts gelten seit dem 1. Januar 2023.

Diese Bekanntmachung wird zusammen mit einer weiteren Bekanntmachung der Kommission veröffentlicht, die Antworten auf häufig gestellte Fragen (Frequently Asked Questions, FAQ) zu den Offenlegungspflichten von Unternehmen in Bezug auf die Taxonomiefähigkeit und -konformität ihrer Tätigkeiten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung und dem einschlägigen delegierten Rechtsakt enthält (im Folgenden "delegierter Rechtsakt über die Offenlegungspflichten" 5. Dieser Vermerk ergänzt die früheren Leitlinien der Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungenund Kapitalmarktunion mit dem Titel "FAQ: How should financial and nonfinancial undertakings report Taxonomyeligible economic activities and assets in accordance with the Taxonomy Regulation Article 8 Disclosures Delegated Act?" (Häufig gestellte Fragen: Wie sollten Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerte gemäß dem delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung melden?) und die Bekanntmachung der Kommission zur Meldung von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten 6.

Die Anwendung der technischen Bewertungskriterien ist für Unternehmen nicht nur entscheidend, um die Konformität mit der Taxonomie nachzuweisen, sondern auch wichtig, um das Verbesserungspotenzial bei zwar taxonomiefähigen, aber noch nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten zu ermitteln. Gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor 7 müssen Finanzmarktteilnehmer zur Bewertung der Umweltleistung von vermarkteten Finanzprodukten, bei denen Nachhaltigkeit geltend gemacht wird, die Angaben zur Taxonomiekonformität von Unternehmen, in die investiert wird, heranziehen.

Diese Bekanntmachung enthält technische Klarstellungen, mit denen häufig gestellte Fragen über die im delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie festgelegten technischen Bewertungskriterien beantwortet werden. Zweck der Bekanntmachung ist es, die wirksame Anwendung des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie zu erleichtern.

In der Bekanntmachung wird nicht auf die zahlreichen Fragen und Vorschläge zu den Gründen und Nachweisen für die Auswahl der Kriterien eingegangen. Diesbezüglich weist die Kommission darauf hin, dass die Folgenabschätzung zum delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie weitere Erläuterungen zur Ausarbeitung des Rechtsakts enthält, insbesondere zu den Gründen für die Festlegung der technischen Bewertungskriterien und zur entsprechenden Abwägung zwischen den Anforderungen der Taxonomie-Verordnung.

Mit den in dieser Bekanntmachung enthaltenen Antworten zu häufig gestellten Fragen werden die Bestimmungen erläutert, die in den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung 8

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