Bek. C/2023/267
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Abschnitt I
Horizontale Fragen
1. Sollen die im delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie festgelegten technischen Bewertungskriterien im Laufe der Zeit verschärft und aktualisiert werden?
2. Wie wird die Taxonomie weiterentwickelt? Sollen weitere Tätigkeiten, die zum Klimaschutz beitragen, in den delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie aufgenommen werden?
3. Was bedeutet die Überprüfung der Einhaltung der technischen Bewertungskriterien für den wesentlichen Beitrag und die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in der Praxis?
4. Wie sind die Überprüfungsanforderungen in den technischen Bewertungskriterien zu verstehen? Welche Belege könnten herangezogen werden, um den Nachweis und die Überprüfung der Einhaltung dieser Kriterien zu unterstützen?
5. Können technische Beratungsdienstleistungen als taxonomiefähig und potenziell taxonomiekonform angesehen werden, wenn sie mit einer Tätigkeit im Sinne der delegierten Rechtsakte zur Taxonomie in Zusammenhang stehen?
6. Wie sollten die Treibhausgasemissionen für technische Bewertungskriterien berechnet werden (Umfang, Methoden usw.)?
7. Wie können in Hoheitsgebieten außerhalb der EU ausgeübte Tätigkeiten eines Unternehmens in Bezug auf die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien nach lokalen Anforderungen oder Leitlinien von Drittländern überprüft werden? Sollte bei Kriterien, die sich auf EU- bzw. nationale Rechtsvorschriften oder Normen beziehen, das Anforderungsniveau auf die Erfüllung der außerhalb der EU geltenden Kriterien hin angepasst werden?
8. Wie sind die Begriffe "und" und "oder" in den Beschreibungen der Wirtschaftstätigkeiten auszulegen (z.B."Bau oder Betrieb von Stromerzeugungsanlagen, die Strom aus Wasserkraft erzeugen" in Abschnitt 4.5 oder "Bau und Betrieb von Stromerzeugungsanlagen, die Strom ausschließlich aus Biomasse, Biogas oder flüssigen Biobrennstoffen erzeugen" in Abschnitt 4.8)?
9. Wie ist mit technischen Bewertungskriterien zu verfahren, die für eine bestimmte, in der Beschreibung genannte Tätigkeit nicht relevant sind (z.B. reine Wartungsdienstleistungen, bei denen keine Bauabfälle anfallen)?
10. Bei mehreren ermöglichenden Tätigkeiten werden Informationen zu Bezugswerten im Vergleich zum Branchendurchschnitt, zu einer Begutachtung durch Fachkollegen oder zu besten verfügbaren Techniken verlangt. Solche Informationen sind jedoch nicht immer öffentlich zugänglich. Wie sollte die Anforderung zur Vorlage solcher Angaben erfüllt werden?
11. Wie ist der Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen auf den Zugang zu privaten Mitteln für die Verteidigungsindustrie anzuwenden?
12. Wie verhält es sich mit Unternehmen, die keine taxonomiekonformen Tätigkeiten ausüben? Werden sie den Zugang zu Finanzmitteln verlieren?
Abschnitt II
Sektorspezifische Fragen zu technischen Bewertungskriterien
A. Aufforstung
13. Die DNSH-Kriterien zur Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung im Zusammenhang mit der Tätigkeit "Aufforstung" gemäß Abschnitt 1.1 sehen vor, dass bei der Tätigkeit der Einsatz von Düngemitteln minimiert und kein Dung verwendet wird. Sollte auch der Einsatz von natürlichen Düngemitteln minimiert werden?
14. Was genau ist unter der Anforderung "Bei der Tätigkeit werden keine Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand geschädigt" im Rahmen der Tätigkeit "Aufforstung" in Abschnitt 1.1 zu verstehen?
B. Sanierung und Wiederherstellung von Wäldern
15. Was bedeutet "gemäß den im nationalen Recht festgelegten Bedingungen" im Zusammenhang mit der Tätigkeit "Sanierung und Wiederherstellung von Wäldern" in Abschnitt 1.2? Was geschieht, wenn das nationale Recht solche Erwägungen nicht vorsieht?
16. Wie ist die Tätigkeit "Sanierung und Wiederherstellung von Wäldern" in Abschnitt 1.2 von der Tätigkeit "Waldbewirtschaftung" in Abschnitt 1.3 abzugrenzen, wenn die Waldbewirtschaftung eine Wiederaufforstung nach einem Kahlschlag oder einer natürlichen Störung umfasst? Unter welchen Abschnitt fällt die Wiederaufforstung nach einem Schädlingsbefall?
C. Waldbewirtschaftung
17. Was ist unter einem "fortlaufend aktualisierten" Waldbewirtschaftungsplan zu verstehen? Soll der Plan nach Ablauf seiner Geltungsdauer, bei Eintreten bedeutender Ereignisse oder jährlich aktualisiert werden? Oder geht es darum, die durchgeführten Waldarbeiten zu dokumentieren?
18. Sind die in Abschnitt 1.3 Nummer 2.1 Buchstaben a und b genannten Kriterien für einen wesentlichen Beitrag der Tätigkeit "Waldbewirtschaftung" erfüllt, wenn auf Ebene des forstwirtschaftlichen Gewinnungsgebiets Bewirtschaftungssysteme vorhanden sind, die sicherstellen, dass die Niveaus der Kohlenstoffbestände und -senken gleich bleiben oder verbessert werden?
19. Was bedeutet das in Abschnitt 1.3 Nummer 2.3 Buchstabe c genannte Kriterium für einen wesentlichen Beitrag der Tätigkeit "Forstbewirtschaftung" in der Praxis?
(Stand: 21.05.2025)
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