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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/1502 des Rates vom 20. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

(ABl. LI 183 vom 20.07.2023 S. 52)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP 1 angenommen.

(2) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gab am 31. Januar 2023 eine Erklärung im Namen der Union ab und verurteilte darin aufs Schärfste den Sturz der demokratisch gewählten Regierung Myanmars durch die Streitkräfte Myanmars unter eklatanter Verletzung des Willens der Bevölkerung, den diese in den allgemeinen Wahlen vom 8. November 2020 zum Ausdruck gebracht hatte. Durch diese unrechtmäßige Handlung wurde der Übergang des Landes zur Demokratie umgekehrt, mit katastrophalen humanitären, sozialen, sicherheitsbezogenen, wirtschaftlichen und menschenrechtlichen Folgen.

(3) Die Union ist nach wie vor zutiefst besorgt über die anhaltende Eskalation der Gewalt und die Entwicklung hin zu einem lang anhaltenden Konflikt mit regionalen Auswirkungen. Die Union verurteilt die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Streitkräfte Myanmars, einschließlich Folter, die sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, die Verfolgung der Akteure der Zivilgesellschaft, von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten und die Angriffe auf die Zivilbevölkerung, einschließlich der ethnischen und religiösen Minderheiten.

(4) Da keine raschen Fortschritte in Bezug auf die Lage in Myanmar/Birma erzielt wurden, hat die Union mehrfach ihre Bereitschaft erklärt, weitere restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und für die schweren Menschenrechtsverletzungen in diesem Land verantwortlich sind.

(5) In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten sechs Personen und eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahme unterliegen, aufgenommen werden.

(6) Der Beschluss 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2023.

1) Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma (ABl. L 111 vom 23.04.2013 S. 75).

.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:

1. In der Liste mit der Überschrift " A. Natürliche Personen gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1" werden folgende Einträge hinzugefügt:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"94. Aung Kyaw Min Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;
Geburtsdatum: ca. 1958;
Geburtsort: Myanmar/Birma;
Geschlecht: männlich;
Position: Mitglied des Staatsverwaltungsrats
Aung Kyaw Min ist seit dem 1. Februar 2023 Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC). Er ist auch ehemaliger Ministerpräsident des Bundesstaats Rakhine. Der SAC wird von Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing geleitet, der am 1. Februar 2021 die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates übernahm und die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats hinderte.
Als Mitglied des SAC ist Aung Kyaw Min unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma. Darüber hinaus hat der SAC Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden.
Die unter der Kontrolle des SAC stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet haben und die Versammlungs- und Meinungsfreiheit eingeschränkt haben.
Als ein Mitglied des SAC ist Aung Kyaw Min unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.
20.7.2023
95. Kyaw Swar Lin

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(Stand: 24.07.2023)

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