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Beschluss (GASP) 2024/333 des Rates vom 16. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da"esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
(ABl. L 2024/333 vom 16.01.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 20. September 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1693 1 angenommen.
(2) In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da"esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sollte eine weitere Person in die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 aufgenommen werden. Darüber hinaus sollte der Eintrag zu einer verstorbenen Person aus dem Anhang gestrichen werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2016/1693 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 16. Januar 2024.
| Anhang |
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird Abschnitt A (In den Artikeln 2 und 3 genannte Personen) wie folgt geändert:
1. Eintrag 16 (Bonomade Machude OMAR) wird gestrichen.
2. Folgender Eintrag wird angefügt:
"17. Andreas Martin MÜLLER (alias Ahmed Khaled Müller, Abu Nusaibah, Abu Nusaiba, Abu Nussaiba, Miqdad, Abu Miqdad, Yasser Murat, Mr Akam, Abu Shahid, Nigeri); Geburtsdatum: 15. Februar 1972; Geburtsort: Cochem, Rheinland-Pfalz, Deutschland; Geschlecht: männlich; Staatsangehörigkeit: deutsch; Reisepass Nr. C73TV06C9; Ausweis Nr. 5210375966."
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ENDE |
(Stand: 17.04.2024)
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