Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2024, Chemikalien - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1478 der Kommission vom 29. Mai 2024 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "Nordkalk QL 0-0,1" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1478 vom 30.05.2024;
VO (EU) 2025/1846 - ABl. L 2025/1846 vom 12.09.2025aufgehoben)



aufgehoben gem. Art. 2 der VO (EU) 2025/1846

Ergänzende Informationen
Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012)

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 18. Juli 2018 reichte Nordkalk AB bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission 2 auf Unionszulassung des gleichen Biozidprodukts gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 mit der Bezeichnung "Nordkalk QL 0-0,1" der Produktarten 2 und 3 gemäß der Beschreibung in Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ein. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-JD041439-47 in das Register für Biozidprodukte (im Folgenden "Register") eingetragen. Der Antrag enthielt auch die Vorgangsnummer des betreffenden Referenz-Biozidprodukts "EuLa oxi-lime 23", das mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2703 der Kommission 3 zugelassen und im Register mit der Nummer BC-VJ038509-19 eingetragen wurde.

(2) Das Biozidprodukt "Nordkalk QL 0-0,1" enthält den Wirkstoff Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk, der für die Produktarten 2 und 3 in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt ist.

(3) Am 6. September 2022 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 eine Stellungnahme 4 sowie den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "Nordkalk QL 0-0,1".

(4) In der Stellungnahme zieht die Agentur den Schluss, dass sich die vorgeschlagenen Unterschiede zwischen dem Biozidprodukt "Nordkalk QL 0-0,1" und dem betreffenden Referenz-Biozidprodukt "EuLa oxi-lime 23" auf Informationen beschränken, die Gegenstand einer verwaltungstechnischen Änderung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission 5 sein können, und dass das gleiche Biozidprodukt "Nordkalk QL 0-0,1" gestützt auf die Bewertung des betreffenden Referenz-Biozidprodukts "EuLa oxi-lime 23" bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt.

(5) Am 22. Januar 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den überarbeiteten Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "Nordkalk QL 0-0,1" in allen Amtssprachen der Union.

(6) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für das gleiche Biozidprodukt "Nordkalk QL 0-0,1" erteilt werden sollte.

(7) Das Ablaufdatum der Zulassung sollte an das Ablaufdatum der Zulassung für das betreffende Referenz-Biozidprodukt "EuLa oxi-lime 23" angeglichen werden.

(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Nordkalk AB erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029359-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts "Nordkalk QL 0-0,1" gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.

Die Unionszulassung gilt vom 19. Juni 2024 bis zum 30. November 2033.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. Mai 2024

1) ABl. L 167 vom 27.06.2012 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.

2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission vom 6. Mai 2013 zur Festlegung eines Verfahrens für die Zulassung gleicher Biozidprodukte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 125 vom 07.05.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/414/oj).

3) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2703 der Kommission vom 4. Dezember 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "EuLa oxi-lime 23" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2023/2703, 5.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2703/oj).

4) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 6. September 2022 zur Unionszulassung für das gleiche Biozidprodukt "Nordkalk QL 0-0,1", https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.

5) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.04.2013 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).


.

Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts Anhang

Nordkalk QL 0-0,1

Produktart(en)

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

PT03: Hygiene im Veterinärbereich

Zulassungsnummer: EU-0029359-0000

R4BP-Assetnummer: EU-0029359-0000

1. Administrative Informationen

1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts

Handelsname(n) Nordkalk QL 0-0,1

1.2. Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers Name Nordkalk AB
Anschrift Kungsängsvägen 22 73129 Köping SE
Zulassungsnummer EU-0029359-0000
R4BP-Assetnummer EU-0029359-0000
Datum der Zulassung 19. Juni 2024
Ablauf der Zulassung 30. November 2033

1.3. Hersteller des Produkts

Name des Herstellers Nordkalk AB
Anschrift des Herstellers Box 901 SE-731 29 Köping Schweden
Standort der Produktionsstätten Nordkalk AB, Köping Nordkalk AB, Köping, Kungsängsvägen 22 SE-731 36 Köping Schweden

1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Wirkstoff Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk
Name des Herstellers Nordkalk AB
Anschrift des Herstellers Box 901 SE-731 29 Köping Schweden
Standort der Produktionsstätten
Nordkalk AB, Köping Kungsängsvägen 22 SE-731 36 Köping Schweden
Nordkalk AB, Lärbro Lärbro Storugns 2741 SE-624 53, Lärbro Schweden

2. Produktzusammensetzung und -Formulierung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

Trivialname IUPAC-Name Funktion CAS-Nummer EG-Nummer Gehalt (%)
Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk Wirkstoff 1305-78-8 215-138-9 100

2.2. Art(en) der Formulierung

DP Staub

3. Gefahren- und Sicherheitshinweise

Gefahrenhinweise H315: Verursacht Hautreizungen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H335: Kann die Atemwege reizen.
EUH014: Reagiert heftig mit Wasser.
Sicherheitshinweise P261: Einatmen von Staub vermeiden.
P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen.
P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen.
P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P321: Spezifische Behandlung (siehe Anweisungen auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P332 + P313: Bei Hautreizung: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen.
P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310: Sofort einen Arzt in einem GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt.
P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P312: Einen Arzt in einem GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt, wenn Sie sich unwohl fühlen.
P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P501: Behälter in gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.

4. Zugelassene Verwendung(en)

4.1. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1.: Desinfektion von Klärschlamm

Produktart PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Bakterien
Trivialname: Sonstige: Bakterien
Entwicklungsstadium: Sonstige: -
Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Endoparasiten
Trivialname: Sonstige: Parasitäre Würmer (Wurmeier)
Entwicklungsstadium: Sonstige: -
Anwendungsbereich(e) Innenverwendung
Anwendungsmethode(n) Methode: Sonstige: automatische Direktanwendung
Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird in den Klärschlamm dosiert und mit einem Mixer vermischt. Das Trockenprodukt wird in einem offenen Mischer mit dem Klärschlamm vermischt.Das Produkt sollte vollautomatisiert verladen werden.
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit Aufwandmenge: 0,15-1,5 kg Produkt/kg Trockengewicht der Substanz; typischer Trockenfeststoffgehalt - 12-25 % im Klärschlamm
Verdünnung (%): - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Die Aufwandmenge muss ausreichend sein, um während der Kontaktzeit einen pH-Wert von > 12 und eine Temperatur von > 50 °C aufrechtzuerhalten. Kontaktzeit: 24 Stunden
Anwenderkategorie(n) Berufsmäßige Verwender
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial Schüttgut Pulver
Big Bags oder Säcke (mit Innenschicht aus Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE)): 500-1200 kg

4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

-

4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

-

4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

-

4.2. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2.: Desinfektion von Gülle und Stallmist

Produktart PT03: Hygiene im Veterinärbereich
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Bakterien
Trivialname: Sonstige: Bakterien
Entwicklungsstadium: Sonstige: -
Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Viren
Trivialname: Sonstige: Viren
Entwicklungsstadium: Sonstige: -
Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Endoparasiten
Trivialname: Sonstige: Parasitäre Würmer (Wurmeier)
Entwicklungsstadium: Sonstige: -
Anwendungsbereich(e) Innenverwendung
Anwendungsmethode(n) Methode: Sonstige: automatische Direktanwendung
Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird mit der Gülle oder dem Stallmist vermischt. Das Produkt wird in die Gülle oder den Stallmist dosiert und mit einem Mixer vermischt.Das Produkt sollte vollautomatisiert verladen werden.
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit Aufwandmenge: -
Verdünnung (%): - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Die Aufwandmenge muss ausreichend sein, um während der Kontaktzeit einen pH-Wert von > 12 und eine Temperatur von > 60 °C aufrechtzuerhalten.
Kontaktzeit: 24 Stunden
Anwenderkategorie(n) Berufsmäßige Verwender
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial Schüttgut Pulver
Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500-1200 kg

4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

-

4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

-

4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

-

4.3. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 3.: Desinfektion von Bodenflächen in Innenräumen von Tierunterkünften und Transportmitteln

Produktart PT03: Hygiene im Veterinärbereich
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Bakterien
Trivialname: Sonstige: Bakterien
Entwicklungsstadium: Sonstige: -
Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Hefen
Trivialname: Sonstige: Hefen
Entwicklungsstadium: Sonstige: -
Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Pilze
Trivialname: Sonstige: Pilze
Entwicklungsstadium: Sonstige: -
Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Viren
Trivialname: Sonstige: Viren
Entwicklungsstadium: Sonstige: -
Anwendungsbereich(e) Innenverwendung
Anwendungsmethode(n) Methode: Sonstige: direkte Anwendung
Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird manuell oder automatisiert direkt auf den Boden von Tierställen aufgetragen. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer).
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit Aufwandmenge: 800 g Produkt/m2
Verdünnung (%): - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Häufigkeit im Tierstall: vor jedem Produktionszyklus.
Häufigkeit bei Tiertransportern: nach jedem Tiertransport.
Kontaktzeit: 48 Stunden
Anwenderkategorie(n) Berufsmäßige Verwender
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial Schüttgut Pulver
Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500-1200 kg
Papiersäcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 25 kg

4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

-

4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

-

4.4. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 4.: Desinfektion von Böden von Tierfreigehegen

Produktart PT03: Hygiene im Veterinärbereich
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung -
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Bakterien
Trivialname: Sonstige: Bakterien
Entwicklungsstadium: Sonstige: -
Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Hefen
Trivialname: Sonstige: Hefen
Entwicklungsstadium: Sonstige: -
Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Pilze
Trivialname: Sonstige: Pilze
Entwicklungsstadium: Sonstige: -
Wissenschaftlicher Name: Sonstige: Viren
Trivialname: Sonstige: Viren
Entwicklungsstadium: Sonstige: -
Anwendungsbereich(e) Außenverwendung
Anwendungsmethode(n) Methode: Sonstige: direkte Anwendung
Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird manuell oder automatisiert direkt auf die Oberflächen (Böden) von Tiergehegen aufgetragen. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer).
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit Aufwandmenge: 600-800 g Produkt/m2
Verdünnung (%): - Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Kontaktzeit 48 Stunden
Häufigkeit: maximal zwei Anwendungen pro Jahr.
Anwenderkategorie(n) Berufsmäßige Verwender
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial Schüttgut Pulver
Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500-1200 kg
Papiersäcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 25 kg

4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Vor der Einführung neuer Tiere:

Nicht bei Wind oder Regen anwenden.

4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

-

4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

-

5. Allgemeine Anweisungen für die Verwendung 1

5.1. Gebrauchsanweisung

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

6. Sonstige Angaben

Vollständige Titel der EN-Normen und Rechtsvorschriften, auf die in den Abschnitten 4.1.2 - 4.4.2 Bezug genommen wird:

EN 149 - Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz vor Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung;

EN 374 - EN ISO 374-1:2018: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken;

EN 13982 - Schutzkleidung zum Einsatz gegen feste Partikel - Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung zum Schutz des gesamten Körpers vor festen Partikeln in der Luft;

EN 14387 - EN 14387:2021: Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung;

EN 14126 - BS EN 14126: 2003 - Schutzkleidung. Leistungsanforderungen und Prüfmethoden für Schutzkleidung gegen Infektionserreger;

Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).

1) Gebrauchsanweisung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Hinweise zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen.


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 15.09.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion