Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2025, Steuern/Abgaben - EU Bund

Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates vom 11. März 2025 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter

(ABl. L 2025/516 vom 25.03.2025)


Ergänzende Informationen
Ergänzende Dateien .... über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden

Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 113,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments 1,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 2,

gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Aufschwung der digitalen Wirtschaft hat erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung des Mehrwertsteuersystems der Union mit sich gebracht, das für die neuen digitalen Geschäftsmodelle ungeeignet ist und keine vollständige Nutzung der durch die Digitalisierung generierten Daten ermöglicht. Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates 3 sollte daher geändert werden, um dieser Entwicklung gerecht zu werden.

(2) Die Mehrwertsteuermeldepflichten sollten angepasst werden, um den mit der Plattformwirtschaft verbundenen Herausforderungen Rechnung zu tragen und die Notwendigkeit einer mehrfachen Mehrwertsteuerregistrierung in der Union zu verringern.

(3) Die "Mehrwertsteuerlücke" ist die Gesamtdifferenz zwischen den erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen auf der Grundlage von Mehrwertsteuervorschriften und Nebenvorschriften und dem tatsächlich erhobenen Betrag. Im Jahr 2020 betrug die Mehrwertsteuerlücke in der Union schätzungsweise 93 Mrd. EUR. Ein beträchtlicher Teil der Mehrwertsteuerlücke war auf Betrug zurückzuführen, insbesondere den innergemeinschaftlichen Missing-Trader-Betrug, der schätzungsweise 40-60 Mrd. EUR ausmacht. Im Bericht über das endgültige Ergebnis der Konferenz zur Zukunft Europas, der im Mai 2022 veröffentlicht wurde, haben die Bürgerinnen und Bürger Maßnahmen zur Harmonisierung und Koordinierung der Steuerpolitik zwischen den Mitgliedstaaten gefordert, um Steuerhinterziehung und -umgehung zu verhindern, sowie Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen in der Union ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen. Die Initiative "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" steht mit diesen Zielen im Einklang.

(4) Um die Steuererhebung bei grenzüberschreitenden Umsätzen zu verbessern und die bestehende Fragmentierung, die sich aus den unterschiedlichen Meldesystemen in den Mitgliedstaaten ergibt, zu beenden, sollten Unionsvorschriften für die digitalen Meldepflichten festgelegt werden. Mittels dieser Vorschriften sollte die Bereitstellung von Informationen an die Steuerverwaltungen auf Umsatzbasis sichergestellt werden, um einen Datenabgleich zu ermöglichen, die Kontrollmöglichkeiten der Steuerverwaltungen zu erhöhen sowie eine abschreckende Wirkung in Bezug auf Verstöße zu erzielen und gleichzeitig die Befolgungskosten für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten tätig sind, zu senken und Hindernisse im Binnenmarkt zu beseitigen.

(5) Um die Automatisierung des Meldeverfahrens sowohl für Steuerpflichtige als auch für die Steuerverwaltungen zu erleichtern, sollten die den Steuerverwaltungen zu meldenden Umsätze elektronisch dokumentiert werden. Die elektronische Rechnungsstellung sollte künftig Standard sein. Dennoch sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, andere Arten der Rechnungsstellung für inländische Lieferungen oder Dienstleistungen zu gestatten.

(6) Um die Interoperabilität zu maximieren, sollten elektronische Rechnungen grundsätzlich der im Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1870 der Kommission 4 festgelegten europäischen Norm (im Folgenden "europäische Norm") entsprechen, mit der der von der Kommission erteilte Auftrag nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 5 erfüllt wird, eine europäische Norm für das semantische Datenmodell für die Kernelemente einer elektronischen Rechnung zu schaffen. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch weiterhin andere Normen für inländische Lieferungen oder Dienstleistungen zulassen können.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 03.04.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion