Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2025, Gefahrgut/Transport - EU Bund |
Delegierte Verordnung (EU) 2025/674 der Kommission vom 7. April 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/205 hinsichtlich des Datensatzes für das europäische Umfeld zentraler Meldeportale für den Seeverkehr
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/674 vom 01.07.2025)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1239 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Einrichtung eines europäischen Umfelds zentraler Meldeportale für den Seeverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/65/EU 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die in der ersten Phase der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1239 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/205 der Kommission 2 gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass Änderungen des in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/205 festgelegten Datensatzes für das europäische Umfeld zentraler Meldeportale für den Seeverkehr (im Folgenden "EMSWe-Datensatz") erforderlich sind, um die Liste der sich aus den Meldeverpflichtungen ergebenden Datenelemente zu vervollständigen und weiter zu harmonisieren.
(2) Die Kommission hat mit Unterstützung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten angemessene Konsultationen, auch auf Sachverständigenebene und mit Interessenträgern, durchgeführt, um den EMSWe-Datensatz zu überarbeiten und ihn besser an die zugrunde liegenden Unions- und internationalen Rechtsakte sowie an die wirtschaftlichen und technischen Erfordernisse anzupassen.
(3) Der EMSWe-Datensatz enthält auch die gemäß nationalen Rechtsvorschriften erforderlichen Datenelemente, die im Zusammenhang mit einem Hafenaufenthalt bereitzustellen sind. Die Arbeit der Sachverständigengruppen seit der Annahme der Delegierten Verordnung (EU) 2023/205 hat ergeben, dass angesichts der Komplexität der nationalen Rechtsvorschriften und Anforderungen, aus denen sich Meldeverpflichtungen im Zusammenhang mit einem Hafenaufenthalt ergeben, eine weitere Harmonisierung der entsprechenden Datenelemente im EMSWe-Datensatz erforderlich ist.
(4) Da Anhang B der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission 3, in dem die gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen, Meldungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren festgelegt sind, durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/249 der Kommission 4 geändert wurde, muss der EMSWe-Datensatz geändert werden, um die Zuordnung zwischen den EMSWe-Datenelementen und den entsprechenden Datenelementen in Anhang B der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 anzupassen.
(5) Der Ausschuss zur Erleichterung der Förmlichkeiten der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat auf seiner 47. Tagung (vom 13. bis 17. März 2023) und auf seiner 48. Tagung (vom 8. bis 11. April 2024) neue Fassungen des IMO-Kompendiums über die Erleichterung der Förmlichkeiten und den elektronischen Geschäftsverkehr (im Folgenden "IMO-Kompendium") gebilligt. Daher muss der EMSWe-Datensatz geändert werden, um auch die Zuordnung zwischen den EMSWe-Datenelementen und den entsprechenden Datenelementen des IMO-Kompendiums zu aktualisieren.
(6) Der EMSWe-Datensatz muss zudem geändert werden, um die Liste der Bezeichnungen, Beschreibungen und Formate der Datenelemente, deren Zuordnung zu den entsprechenden Meldeverpflichtungen, die Listen der in den Datenelementen zu verwendenden Codes sowie die Geschäftsregeln zu aktualisieren.
(7) Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/205 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/205 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 7. April 2025
2) Delegierte Verordnung (EU) 2023/205 der Kommission vom 7. November 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1239 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Festlegung des Datensatzes für das europäische Umfeld zentraler Meldeportale für den Seeverkehr und zur Änderung ihres Anhangs (ABl. L 33 vom 03.02.2023 S. 24, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2023/205/oj).
3) Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013
(Stand: 03.07.2025)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion