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Beschluss (GASP) 2025/690 des Rates vom 4. April 2025 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
(ABl. L 2025/690 vom 07.04.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 12. April 2011 den Beschluss 2011/235/GASP 1 angenommen.
(2) Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP ist der Rat zu der Auffassung gelangt, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2026 verlängert werden sollten.
(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu zwei im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgeführten Personen gestrichen werden sollten und dass die Einträge zu 20 Personen aktualisiert werden sollten.
(4) Der Beschluss 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss 2011/235/GASP wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 6 Absatz 2 wird das Datum "13. April 2025" durch das Datum "13. April 2026" ersetzt.
2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 4. April 2025.
| Anhang |
Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP ("Liste der Personen und Organisationen nach den Artikeln 1 und 2") wird wie folgt geändert: