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Durchführungsbeschluss (GASP) 2025/774 des Rates vom 14. April 2025 zur Durchführung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
(ABl. L 2025/774 vom 14.04.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 12. April 2011 den Beschluss 2011/235/GASP angenommen.
(2) In den Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2022 wurde betont, dass die Union die Praxis Irans, ausländische Staatsangehörige, darunter Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, willkürlich in Haft zu nehmen, entschieden ablehnte und Iran aufforderte, der besorgniserregenden Praxis der Inhaftierung unschuldiger ausländischer Zivilisten im Hinblick auf politische Gewinne ein Ende zu setzen. Die Union erinnerte Iran an seine internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Wiener Übereinkommens über diplomatische und konsularische Beziehungen und forderte die iranische Regierung nachdrücklich auf, diesen Verpflichtungen nachzukommen.
(3) Am 20. Februar 2023 gab der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Union eine Erklärung ab, in der er erklärte, dass die steigende Anzahl von Unionsbürgerinnen und -bürgern, die zu der Zeit von Iran aus fadenscheinigen Gründen inhaftiert wurden, Anlass zu großer Sorge gab. Viele von diesen Unionsbürgerinnen und -bürgern werden weiterhin unter erniedrigenden Bedingungen ohne Aussicht auf ein faires Verfahren festgehalten. Die Union forderte Iran ferner auf, seinen internationalen Verpflichtungen insbesondere im Rahmen des Wiener Übereinkommens über diplomatische und konsularische Beziehungen und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, denen Iran beigetreten ist, strikt nachzukommen. Sie betonte, dass die zu der Zeit von Iran verfolgte Politik, einschließlich der Beschränkungen des konsularischen Zugangs für Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten sowie der Verweigerung des konsularischen Schutzes und des Rechts auf ein faires Verfahren, einen unmittelbaren Verstoß gegen das Völkerrecht weiterhin darstellt. Die Union erwartet von den iranischen Behörden, dass sie den betreffenden Mitgliedstaaten die Ausübung ihrer konsularischen Aufgaben erleichtern, indem sie ihnen gemäß dem Völkerrecht - unter anderem dem Wiener Übereinkommen von 1963, dessen Vertragspartei Iran ist - gestatten, mit ihren Staatsangehörigen zu kommunizieren und regelmäßigen Zugang zu ihnen zu erhalten. Aufgrund des akuten Risikos für die persönliche Sicherheit ihrer Staatsangehörigen hatten die Mitgliedstaaten ihren Staatsangehörigen im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Risikobewertungen empfohlen, Reisen nach Iran zu vermeiden und sie darüber informiert, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten die Lage weiterhin genau beobachten und dementsprechend handeln würden.
(4) Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit der Zusage der Union, alle wichtigen Fragen, einschließlich der Menschenrechtslage, zusammen mit Iran anzugehen, sollten sieben Personen und zwei Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
(5) Der Beschluss 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 14. April 2025.
| Anhang |