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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/847 der Kommission vom 6. Mai 2025 zur Festlegung der Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Reaktion auf Sicherheitsverletzungen europäischer Brieftaschen für die digitale Identität

(ABl. L 2025/847 vom 07.05.2025)


Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der VO (EU) 910/2014

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG 1, insbesondere auf Artikel 5e Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 festgelegte europäische Rahmen für die digitale Identität (im Folgenden "Rahmen") ist eine unverzichtbare Komponente für die Schaffung eines sicheren und interoperablen Ökosystems für die digitale Identität in der gesamten Union. Mit den europäischen Brieftaschen für die digitale Identität (im Folgenden "Brieftaschen") als Eckpfeiler soll der Rahmen den Zugang zu Diensten in allen Mitgliedstaaten erleichtern und gleichzeitig den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleisten.

(2) Die Verordnungen (EU) 2016/679 2 und (EU) 2018/1725 3 des Europäischen Parlaments und des Rates und, sofern anwendbar, die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der vorliegenden Verordnung. Die in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften für die Bewertung und Bereitstellung von Informationen lassen die Verpflichtung, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gegebenenfalls gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden, und die Verpflichtung, die betroffenen Personen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, soweit dies nach diesen Verordnungen anwendbar ist, unberührt.

(3) Die Kommission bewertet regelmäßig neue Technologien, Praktiken, Normen und technische Spezifikationen. Um ein Höchstmaß an Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Zertifizierung der Brieftaschen zu gewährleisten, beruhen die in dieser Verordnung festgelegten technischen Spezifikationen auf den Arbeiten, die im Zuge der Empfehlung (EU) 2021/946 der Kommission 5 durchgeführt wurden, insbesondere auf der Architektur und dem dazugehörigen Referenzrahmen. Nach Erwägungsgrund 75 der Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates 6 sollte die Kommission diese Verordnung überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren, damit sie mit globalen Entwicklungen, der Architektur und dem Referenzrahmen Schritt hält und den bewährten Verfahren des Binnenmarkts folgt.

(4) Im Falle einer Sicherheitsverletzung oder Beeinträchtigung der Brieftaschenlösungen oder der Validierungsmechanismen gemäß Artikel 5a Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 oder des elektronischen Identifizierungssystems, in dessen Rahmen die Brieftaschenlösungen bereitgestellt werden, muss in allen Mitgliedstaaten in rascher, koordinierter und sicherer Weise auf solche Sicherheitsverletzungen und Beeinträchtigungen reagiert werden, um die Nutzer zu schützen und das Vertrauen in das Ökosystem der digitalen Identität zu bewahren. Dies gilt unbeschadet der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 und der Verordnungen (EU) 2019/881 8 und (EU) 2024/2847 9 des Europäischen Parlaments und des Rates, insbesondere bezüglich der Behandlung von Sicherheitsvorfällen oder Schwachstellen und ihrer Einstufung als Sicherheitsverletzungen. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten für die zeitnahe Aussetzung der Bereitstellung und Nutzung der Brieftaschen sorgen, die von einer Sicherheitsverletzung oder -beeinträchtigung betroffen sind, oder gegebenenfalls für deren Zurückziehung.

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(Stand: 19.08.2025)

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