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Delegierte Verordnung (EU) 2025/885 der Kommission vom 29. April 2025 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Vorkehrungen, Systeme und Verfahren zur Vorbeugung, Aufdeckung und Meldung von Marktmissbrauch, der für die Meldung eines vermuteten Marktmissbrauchs zu verwendenden Muster und der Verfahren für die Abstimmung zwischen den jeweils zuständigen Behörden bei der Aufdeckung von grenzüberschreitendem Marktmissbrauch und dessen Belegung mit Sanktionen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/885 vom 20.08.2025)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 1, insbesondere auf Artikel 92 Absatz 2 Unterabsatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Für die Vorkehrungen, Verfahren und Systeme, über die Personen, die beruflich Geschäfte mit Kryptowerten vermitteln oder ausführen, für die Meldung von Aufträgen, Geschäften und anderen Aspekten der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie (DLT), einschließlich des Konsensmechanismus, verfügen müssen, wenn Umstände vorliegen könnten, die darauf hindeuten, dass Marktmissbrauch begangen wurde, begangen wird oder wahrscheinlich begangen wird, sollten Anforderungen festgelegt werden. Diese Anforderungen sind von entscheidender Bedeutung und sollten zur Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch beitragen. Diese Anforderungen sollten sicherzustellen helfen, dass die Meldungen über begründete Verdachtsmomente in Bezug auf Aufträge, Geschäfte und andere Aspekte der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie an die zuständigen Behörden aussagekräftig, umfassend und zweckdienlich sind.
(2) Um bei der Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch wirksam vorgehen zu können, bedarf es geeigneter Systeme zur Überwachung von Aufträgen, Geschäften und anderen Aspekten der Funktionsweise der Distributed-Ledger-Technologie entsprechend dem Umfang, der Größe und der Art der Geschäftstätigkeit der Person, die beruflich Geschäfte vermittelt oder ausführt. Diese Systeme sollten von Menschen durchgeführte Untersuchungen vorsehen, die sich auf objektive, dem meldenden Unternehmen vorliegende Informationen stützen und von hinreichend geschulten Personen vorgenommen werden. Das Unternehmen sollte zusätzliche personenbezogene Daten nur erheben, um angemessene, von Menschen durchgeführte Untersuchungen zu gewährleisten. Damit weitere Untersuchungen zu möglichen Insidergeschäften, Marktmanipulation oder dem Versuch hierzu vorgenommen werden können, sollten die Systeme für die Überwachung von Marktmissbrauch vorgegebenen Parametern entsprechend Warnmeldungen ausgeben können. Der Zugang zu solchen Warnmeldungen sollte aufgezeichnet werden, um sicherzustellen, dass sie nur zur Aufdeckung von Marktmissbrauch verwendet werden. Der gesamte Prozess dürfte einen gewissen Grad an Automatisierung erfordern.
(3) Für die Untersuchung, ob die Vorkehrungen, Systeme und Verfahren für die Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch angemessen sind, müssen die Auswirkungen bewertet werden, die die Person, die beruflich Geschäfte vermittelt oder ausführt, auf den Markt haben kann. Im Rahmen dieser Bewertung sollten diese Personen prüfen, ob sie in einem Segment des Markts für Kryptowerte eine erhebliche oder beherrschende Stellung innehaben; in diesem Fall sollten die Vorkehrungen, Systeme und Verfahren in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Stellung stehen.
(4) Die Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch bedarf einer fortlaufenden Überwachung aller Aufträge und Geschäfte, die von Personen, die beruflich Geschäfte vermitteln oder ausführen, vermittelt oder ausgeführt werden, unabhängig davon, ob diese Aufträge und Geschäfte über das Distributed Ledger ("on-chain") oder außerhalb des Distributed Ledger ("off-chain") ausgeführt werden, einschließlich Transfers von Kryptowerten auf oder von Konten von Kunden desselben Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen.
(Stand: 22.08.2025)
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