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Durchführungsverordnung (EU) 2025/886 des Rates vom 12. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/796 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
(ABl. L 2025/886 vom 13.05.2025)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/796 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen 1, insbesondere auf Artikel 13,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 17. Mai 2019 die Verordnung (EU) 2019/796 angenommen.
(2) Der Rat hat die in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/796 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten die Gründe für die Aufnahme von sechs Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert werden.
(3) Anhang I der Verordnung (EU) 2019/796 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EU) 2019/796 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 12. Mai 2025.
| Anhang |
In Anhang I der Verordnung (EU) 2019/796 erhalten die Einträge 3 bis 8 unter der Überschrift "A. Natürliche Personen" folgende Fassung: