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Delegierte Verordnung (EU) 2025/1142 der Kommission vom 27. Februar 2025 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anforderungen an Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und der Einzelheiten und Methoden für den Inhalt der Offenlegung von Interessenkonflikten
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/1142 vom 10.06.2025)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 1, insbesondere auf Artikel 72 Absatz 5 Unterabsatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Bei der Entwicklung und Verfolgung der Strategien und Verfahren zur Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten gemäß Artikel 72 der Verordnung (EU) 2023/1114 sollten die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten ausreichen, um die Ziele dieses Artikels zu erreichen. Gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 müssen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen auch den Umfang, die Art und die Bandbreite der erbrachten Kryptowerte-Dienstleistungen berücksichtigen.
(2) Um sicherzustellen, dass die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten im besten Interesse der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und ihrer Kunden umgesetzt werden, sollten diese Strategien und Verfahren Situationen erfassen, die die Fähigkeit der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen oder mit diesen verbundenen Personen, ihre Aufgaben oder Zuständigkeiten objektiv und unabhängig im Interesse der Kunden und zum Wohle des Unternehmenserfolgs auszuüben, beeinflussen oder beeinträchtigen könnten oder den Anschein erwecken, diese zu beeinflussen oder zu beeinträchtigen.
(3) Gehört der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu einer Gruppe, sollten auch die damit zusammenhängenden Umstände berücksichtigt werden.
(4) Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Teil einer Gruppe sind, sollten daher Situationen, die aufgrund der Struktur und der Geschäftstätigkeiten anderer Unternehmen innerhalb ihrer Gruppe zu einem Interessenkonflikt führen können, entsprechend klären. Zu diesem Zweck sollten die Strategien und Verfahren zur Vermeidung von Interessenkonflikten, wenn ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen allein oder mit anderen Unternehmen seiner Gruppe mehrere Krypto-Dienstleistungen und damit zusammenhängende Tätigkeiten erbringt, jeglichen Missbrauch verhindern, der sich aus der konzentrierten Kontrolle und der Verwaltung von Transaktionen mit nahe stehenden Parteien, einschließlich Transaktionen, an denen verbundene Unternehmen beteiligt sind, ergibt.
(5) Um Interessenkonflikte zum Nachteil der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und ihrer Kunden zu vermeiden, sollten die Strategien und Verfahren zu Interessenkonflikten die sorgfältige Überwachung von Situationen sicherstellen, in denen mit dem Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen verbundene Personen eine persönliche, berufliche oder politische Beziehung zu einer anderen Person unterhalten. Solche Beziehungen können das objektive Urteil des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen und der verbundenen Personen beeinflussen. Als persönliche Beziehungen gelten unter anderem Beziehungen zwischen Blutsverwandten oder angeheirateten Verwandten oder soziale Beziehungen, die nicht auf eine eingetragene Partnerschaft oder Ehe beschränkt sind. Zu den politischen Beziehungen können Mitgliedschaften in politischen Parteien oder Beziehungen zu Regierungsmitgliedern oder anderen Amtsträgern gehören. Berufliche Beziehungen bestehen in einem beruflichen Umfeld, z.B. bei der Arbeit oder in einem geschäftlichen Kontext.
(6) Damit die Strategien und Verfahren zur Vermeidung von Interessenkonflikten wirksam sein können, sollten Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen über eine transparente Organisations- und Führungsstruktur verfügen, die ihrer Gesamtstrategie und ihrem Risikoprofil entspricht und für ihr Leitungsorgan, die verbundenen Unternehmen, die zuständigen nationalen Behörden und die Kunden leicht zu verstehen ist.
(Stand: 19.08.2025)
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