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Durchführungsverordnung (EU) 2025/1233 der Kommission vom 17. Juni 2025 zur 347. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da"esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen
(ABl. L 2025/1233 vom 19.06.2025)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da"esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.
(2) Am 9. Juni 2025 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der gemäß den Resolutionen 1267 (1999), 1989 (2011) und 2253 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, einen Eintrag aus der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, nach abschließender Prüfung des Streichungsantrags, der über das gemäß der Resolution 1904 (2009) des Sicherheitsrates eingerichtete Büro der Ombudsperson gestellt worden war, gestrichen.
(3) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 17. Juni 2025
| Anhang |
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird unter " Natürliche Personen" folgender Eintrag gestrichen:
"Hajjaj Bin Fahd al Ajmi (auch: a) Hijaj Fahid Hijaj Muhammad Sahib al-Ajmi, b) Hicac Fehid Hicac Muhammed Sebib al-Acmi, c) Hajjaj bin-Fahad al-Ajmi, d) Sheikh Hajaj al-Ajami, e) Hajaj al-Ajami, f) Ajaj Ajami). Geburtsdatum: 10. August 1987. Geburtsort: Kuwait. Staatsangehörigkeit: kuwaitisch. Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 15.8.2014."
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ENDE |
(Stand: 26.06.2025)
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