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Durchführungsverordnung (EU) 2025/1310 der Kommission vom 3. Juli 2025 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen und der Fristen für die Vorlage der jährlichen Metadaten und der Qualitätsberichte für das Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" für das Bezugsjahr 2026 gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/1310 vom 04.07.2025)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Daten für das Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152 sind im Rahmen des Politikprogramms für die digitale Dekade 2 zur Überwachung der Digitalziele der Union für 2030 erforderlich, zu denen etwa der Indikator der digitalen Intensität für den digitalen Wandel von Unternehmen oder die Einführung von Cloud-Computing-Dienstleistungen, Big-Data-Analysen (Datenanalyse) oder künstlicher Intelligenz gehören. Ferner liefert dieses Thema Informationen über verschiedene andere Politikbereiche der Union, die mit den politischen Leitlinien für die Europäische Kommission 2024-2029 in Verbindung stehen, unter anderem den neuen Plan für nachhaltigen Wohlstand und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit in Europa und die Mitteilung über ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr.
(2) Damit die Qualität der Daten bewertet werden kann und sichergestellt ist, dass die Daten für das Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" vergleichbar und harmonisiert sind, müssen Fristen für Metadaten und Qualitätsberichte festgelegt werden.
(3) Die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System
- hat folgende Verordnung erlassen:
Für das Bezugsjahr 2026 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) Daten für das Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152, die den technischen Spezifikationen im Anhang der vorliegenden Verordnung entsprechen.
(1) Der jährliche Metadatenbericht für das Bezugsjahr 2026 zum Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" wird der Kommission (Eurostat) bis zum 31. Mai 2026 übermittelt.
(2) Der jährliche Qualitätsbericht für das Bezugsjahr 2026 zum Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" wird der Kommission (Eurostat) bis zum 5. November 2026 übermittelt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 3. Juli 2025
2) Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade (ABl. L 323 vom 19.12.2022 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2481/oj).
| Technische Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema "IKT-Nutzung und E-Commerce" | Anhang |
| Obligatorisch/fakultativ | Anwendungsbereich (Filter) | Variable |
| Obligatorische Variablen | i) für alle Unternehmen: | (1) Hauptwirtschaftszweig des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr
(2) durchschnittliche Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen im vorausgegangenen Kalenderjahr (3) Gesamtwert des Umsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr (in Geldbeträgen ohne MwSt). (4) Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben (5) Beschäftigung von IKT-Fachleuten |
(Stand: 09.07.2025)
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