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Beschluss (GASP) 2025/1555 des Rates vom 25. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1277 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon
(ABl. L 2025/1555 vom 28.07.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 30. Juli 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1277 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon angenommen.
(2) Der Beschluss (GASP) 2021/1277 gilt bis zum 31. Juli 2025. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Juli 2026 verlängert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2021/1277 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
In Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2021/1277 wird das Datum "31. Juli 2025" durch das Datum "31. Juli 2026" ersetzt.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 2025.
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ENDE |
(Stand: 14.08.2025)
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