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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/1558 des Rates vom 25. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

(ABl. L 2025/1558 vom 28.07.2025)


Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP 1 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 26 Absätze 1 und 3 des Beschlusses 2010/413/GASP hat der Rat die in Anhang II des genannten Beschlusses enthaltene Liste der benannten Personen und Einrichtungen überprüft.

(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass der Eintrag zu einer Person, die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführt ist, aus diesem Anhang gestrichen werden sollte. Die restriktiven Maßnahmen gegen alle anderen Personen und Einrichtungen in der Liste in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP sollten beibehalten werden, soweit ihre Namen nicht in Anhang VI jenes Beschlusses aufgeführt sind, und 45 Einträge in Anhang II sollten aktualisiert werden.

(4) Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 2025.

1) Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP (ABl. L 195 vom 27.07.2010 S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/413/oj).

.

Anhang

Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird wie folgt geändert:


ENDE

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(Stand: 28.11.2025)

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