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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1576 des Rates vom 29. Juli 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2309 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti

(ABl. L 2025/1576 vom 29.07.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2309 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti 1, insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 25. November 2022 hat der Rat die Verordnung (EU) 2022/2309 angenommen.

(2) Am 8. Juli 2025 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution des VN-Sicherheitsrats 2653 (2022) eingesetzt wurde, zwei Einrichtungen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

(3) Die Verordnung (EU) 2022/2309 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2309 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 29. Juli 2025.

1) ABl. L 307 vom 28.11.2022 S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2309/oj.

.

Anhang

In Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2309 werden folgende Überschrift und folgende Einträge in der "Liste der in den Artikeln 2, 3 und 9 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen" angefügt:

" Einrichtungen

1. GRAN GRIF. Benennung gemäß Nummer 15 der Resolution 2653 (2022) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen für die in der Nummer 6 dieser Resolution aufgeführten Maßnahmen, wie in Nummer 16 Buchstabe a dieser Resolution näher ausgeführt.

Alias: a) Gran Grif de Savien b) Savien gang c) Baz Gran Grif

Anschrift: Haiti

Tag der Benennung durch die VN: 8. Juli 2025

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Die Bande 'Gran Grif' ist die größte Bande im Departement Artibonite in Haiti. Die Bande 'Gran Grif' ist für 80 % der in Artibonite gemeldeten getöteten Zivilpersonen seit 2022 verantwortlich. Die Bande 'Gran Grif' hat die haitianische Nationalpolizei und die von den VN genehmigte multinationale Mission zur Unterstützung der Sicherheit (MSS) angegriffen, unter anderem im Februar 2025; bei diesem Angriff wurde ein kenianischer Offizier der MSS getötet. Am 11. Januar 2024 ermordeten und verstümmelten Mitglieder der Bande 'Gran Grif' einen Mann, nachdem er sich Angriffen der Bande 'Gran Grif' widersetzt hatte. Am 3. Oktober 2024 startete die Bande 'Gran Grif' unter der Führung von Luckson Elan (Hti.007) Angriffe auf Pont-Sonde in der Gemeinde Saint-Marc (Departement Artibonite), die Berichten zufolge zum Tod von etwa 100 Personen und zu 16 Verletzten geführt haben. Mindestens fünf Vergewaltigungsfälle, darunter eine Vergewaltigung von Minderjährigen, wurden dokumentiert. Das Massaker zwang auch mehr als 6.000 Menschen, aus ihrer Heimat zu fliehen. Am 11. Dezember 2024 tötete die Bande 'Gran Grif' 70 Menschen in Petite-Rivière-de-l'Artibonite, nachdem eine Selbstverteidigungsgruppe am 9. und 10. Dezember 2024 39 Personen gelyncht hatte, die der Mittäterschaft mit der Bande beschuldigt wurden. Zwischen Dezember 2023 und Juli 2024 entführte die Bande 'Gran Grif' 157 Menschen im Rahmen von neun separaten Entführungen in Petite-Rivière-de-l'Artibonite. Am 30. November 2024 wurde in Petite-Rivière-de-l'Artibonite eine 22-jährige Frau durch zwei Schüsse in ihre Vagina getötet, weil sie sich geweigert hatte, eine sexuelle Beziehung mit dem Anführer der Bande 'Gran Grif' Luckson Elan einzugehen. Auch die Bandenmitglieder der Bande 'Gran Grif' haben Vergewaltigungen begangen. Im April und Mai 2024 wurden zwei Rechtsanwälte von der Bande 'Gran Grif' getötet. Diese Angriffe auf Richter und Anwälte zielen darauf ab, ein Klima der Angst und Einschüchterung zu schaffen, und stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Ausübung der richterlichen Unabhängigkeit und der gerichtlichen Vertretung dar.

2. VIV ANSANM. Benennung gemäß Nummer 15 der Resolution 2653 (2022) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen für die in der Nummer 6 dieser Resolution aufgeführten Maßnahmen, wie in Nummer 16 Buchstabe a und Nummer 16 Buchstabe g dieser Resolution näher ausgeführt.

Alias: a) Living Together b) G-9 c) G9 Family and Allies d) G9 Fanmi e Alye e) The Revolutionary Forces of the G9 Family and Allies f) Fòs Revolisyonè G9 an Fanmi e Alye g) G-Pèp h) G-People

Anschrift: Haiti

Tag der Benennung durch die VN: 8. Juli 2025

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