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Regelwerk, EU 2025, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1740 der Kommission vom 13. August 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586 hinsichtlich harmonisierter Normen für Aufzüge, Feuerwehrfahrzeuge, Applikationsgeräte für Beschichtungsstoffe, Krane, Bauaufzüge, Luftfahrt-Bodengeräte, Förder- und Umlaufanlagen für flüssige Beschichtungsstoffe, kraftbetätigte Türen und Tore, Gartengeräte, Nahrungsmittelmaschinen und Schweißgeräte

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/1740 vom 14.08.2025)


Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

gestützt auf die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG 2, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2006/42/EG wird bei Maschinen, die nach harmonisierten Normen oder Teilen davon hergestellt wurden, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, davon ausgegangen, dass sie den von diesen harmonisierten Normen oder Teilen davon erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang I der genannten Richtlinie entsprechen.

(2) Mit Schreiben M/396 vom 19. Dezember 2006 richtete die Kommission an das Europäische Komitee für Normung (im Folgenden "CEN") und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (im Folgenden "Cenelec") einen Auftrag (im Folgenden "Auftrag") für den Entwurf, die Überarbeitung und den Abschluss harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG, um den Änderungen, die durch diese Richtlinie an der Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 vorgenommen wurden, Rechnung zu tragen.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags erstellten das CEN und das Cenelec die folgenden neuen harmonisierten Normen: EN 81-44:2024 mit Sicherheitsregeln für die Konstruktion und Installation von Aufzügen in Windenergieanlagen, EN 17677:2024 mit Sicherheits- und Hygieneanforderungen für Nahrungsmittelmaschinen, EN 17942:2024 mit Sicherheitsanforderungen für Schweißgeräte, EN 50059:2025 mit Sicherheitsanforderungen für elektrostatische Handsprüheinrichtungen für Beschichtungsstoffe und EN 50176:2025 mit Sicherheitsanforderungen für automatische elektrostatische Beschichtungssysteme für flüssige Beschichtungsstoffe.

(4) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 4 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN 81-31:2010, EN 81-41:2010, EN 1846-2:2009+A1:2013, EN 1953:2013, EN 12077-2:1998+A1:2008, EN 12159:2012, EN 12312-4:2014, EN 12621:2006+A1:2010 und EN 12978:2003+A1:2009. Dies führte zur Annahme der folgenden überarbeiteten harmonisierten Normen: EN 81-31:2024, EN 81-41:2024, EN 1846-2:2024, EN 1953:2025, EN 12077-2:2024, EN 12159:2024, EN 12312-4:2024, EN 12621:2025 und EN 12978:2024.

(5) Darüber hinaus änderte das CEN auf der Grundlage des Auftrags die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN 12312-5:2021 und EN 13684:2018. Dies führte zur Annahme der folgenden konsolidierten harmonisierten Normen: EN 12312-5:2021+A1:2025 und EN 13684:2018+A1:2024.

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(Stand: 14.08.2025)

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