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Regelwerk, EU 2025, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Beschluss (EU) 2025/1780 der Kommission vom 9. September 2025 über die Annahme des Netzleistungsplans für den vierten Bezugszeitraum des SES-Leistungssystems (2025-2029)

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 5968)
(Nur der englische Text ist verbindlich)

(ABl. L 2025/1780 vom 10.09.2025)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums ("Rahmenverordnung") 1, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/2803 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums 2, insbesondere auf Artikel 58 Absatz 3,

gestützt auf die Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 der Kommission vom 11. Februar 2019 zur Festlegung eines Leistungssystems und einer Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013 3, insbesondere auf Artikel 19 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 10 Absatz 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 erstellt der Netzmanager den Netzleistungsplan, der nach Artikel 19 Absatz 2 jener Durchführungsverordnung von der Kommission bewertet wird.

(2) Der Netzmanager hatte der Kommission den Entwurf eines Netzleistungsplans für den vierten Bezugszeitraum ("RP4") am 6. Dezember 2024 vorgelegt.

(3) Nach Artikel 19 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 hat die Kommission mit Unterstützung des Leistungsüberprüfungsgremiums den Entwurf des Netzleistungsplans anhand der Kriterien in Anhang V jener Durchführungsverordnung bewertet. Diese Bewertung hat ergeben, dass der Netzleistungsplanentwurf jene Kriterien erfüllt.

(4) Daher sollte die Kommission den Netzleistungsplan für den RP4 4, in der vom Netzmanager erstellten und der Kommission am 6. Dezember 2024 vorgelegten Fassung annehmen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Netzleistungsplan für den vierten Bezugszeitraum des SES-Leistungssystems (2025-2029) wird in der vom Netzmanager am 6. Dezember 2024 vorgelegten Fassung angenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an Eurocontrol als Netzmanager gerichtet.

Brüssel, den 9. September 2025

1) ABl. L 96 vom 31.03.2004 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/549/oj.

2) ABl. L, 2024/2803, 11.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2803/oj.

3) ABl. L 56 vom 25.02.2019 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/317/oj.

4) Network Performance Plan of the Network Manager for the fourth reference period of the Single European Sky performance scheme (2025-2029), veröffentlicht auf der Website zum einheitlichen europäischen Luftraum (https://webgate.ec.europa.eu/eusinglesky/node_en).


ENDE

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