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Verordnung (EU) 2025/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/1017, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695 und (EU) 2021/1153 im Hinblick auf die Steigerung der Effizienz der EU-Garantie gemäß der Verordnung (EU) 2021/523 und die Vereinfachung der Berichtspflichten
(ABl. L 2025/2005 vom 23.12.2025)
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 172, Artikel 173, Artikel 175 Absatz 3, Artikel 182 Absatz 1, Artikel 183, Artikel 188 Absatz 2 und Artikel 194,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Union steht vor einem massiven Finanzierungsbedarf, um ihre Ziele in den Bereichen Innovation, grüner und digitaler Wandel sowie soziale Investitionen und Kompetenzen zu erreichen, während gleichzeitig Maßnahmen erforderlich sind angesichts einer komplexen Problemlage, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und die industrielle Basis der Union auswirkt und gekennzeichnet ist durch eine sich verändernde globale Dynamik, ein langsames Wirtschaftswachstum, eine Beschleunigung des Klimawandels und der Umweltzerstörung, technologischen Wettbewerb und wachsende geopolitische Spannungen. In diesem Zusammenhang ist die Stärkung der Autonomie der Union, insbesondere im Bereich der Energie, durch die Förderung von Investitionen, mit denen Technologien und ein auf erneuerbaren Energieträgern basierendes und sauberes Energiesystem gestärkt werden, wesentlich, um Abhängigkeiten zu verringern und die wirtschaftliche und politische Stabilität zu wahren.
(2) Sowohl der mit der Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 eingerichtete Europäische Fonds für strategische Investitionen als auch das mit der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 eingerichtete Programm "InvestEU" fußen auf Zusätzlichkeit und Hebelwirkung, die insbesondere den Ausbau neuer und innovativer Technologien und Unternehmen sowie eine Minderung der Risiken von Investitionen privater Investoren ermöglichen. Eine Kontrolle durch das Europäische Parlament und den Rat trägt dazu bei, sicherzustellen, dass die EU-Garantie im Einklang mit den Zielen des Programms " InvestEU" verwendet wird.
(3) In dem Bericht mit dem Titel "The future of European competitiveness" (Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, "Draghi-Bericht") wird der zusätzliche Investitionsbedarf in Europa bis 2030 auf insgesamt 750-800 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt, wovon allein auf die Energiewende 450 Mrd. EUR entfallen. Dieser Betrag enthält einen bedeutenden Betrag für den grünen und den digitalen Wandel. Die Gewährleistung ausreichender öffentlicher und privater Investitionen ist von entscheidender Bedeutung, um das Produktivitätswachstum anzukurbeln und die Ziele der Union zu erreichen, private Investitionen mit dem Ziel der Dekarbonisierung der Industrie zu mobilisieren, die Erzeugung, die Speicherung und den Ausbau von sauberer Energie und die Elektrifizierung zu beschleunigen, Verbindungsleitungen und Netze zu stärken, nachhaltige und kreislauforientierte Geschäftsmodelle voranzubringen, die nachhaltige Renovierung von Gebäuden zu fördern und die Entwicklung sauberer sowie digitaler Technologien und deren Verbreitung in allen Wirtschaftszweigen weiterzuentwickeln.
(4) Europa befindet sich in einer Wohnungskrise, die zwei Formen des Marktversagens umfasst, einen Mangel an erschwinglichem und sozialem Wohnraum und das Versäumnis, die Energieeffizienzlücke zu schließen. Mittels einer Erhöhung der im Rahmen des Politikbereichs "Soziale Investitionen und Kompetenzen" des Fonds " InvestEU" zur Verfügung stehenden EU-Garantie und einer verbesserten Sichtbarkeit und Zugänglichkeit der finanziellen Unterstützung im Zusammenhang mit Wohnraum können die Union und die InvestEU-Durchführungspartner wesentliche Unterstützung für die Schlüsselpriorität sozialer Investitionen und Kompetenzen bereitstellen, auch in Bezug auf erschwinglichen sozialen Wohnraum, und gleichzeitig zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen.
(5) Angesichts des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine muss die Union dringend die Sicherheit, ihre technologische und industrielle Basis und ihre militärische Mobilität deutlich verstärken. Durch eine erhöhte EU-Garantie, die im Rahmen der einschlägigen Politikbereiche des Fonds " InvestEU
(Stand: 05.01.2026)
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