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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/2019 des Rates vom 3. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands

(ABl. L 2025/2019 vom 06.10.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 8. Oktober 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2643 1 angenommen.

(2) Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hohe Vertreterin") hat am 18. Juli 2025 im Namen der Union eine Erklärung abgegeben, in der sie die anhaltenden hybriden Kampagnen Russlands gegen die Union, ihre Mitgliedstaaten und ihre Partner verurteilte. Die Hohe Vertreterin erklärte, dass die Union in den vergangenen Jahren ein vorsätzliches und systematisches Muster böswilliger Handlungen, die Russland zugeschrieben werden, beobachtet hat, wie etwa Cyberangriffe, Sabotageakte, Beschädigung kritischer Infrastruktur, physische Angriffe, Informationsmanipulation und Einflussnahme sowie andere verdeckte Maßnahmen oder Zwangsmaßnahmen. Diese Aktivitäten haben sich seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine noch verschärft und werden nach Ansicht der Hohen Vertreterin in absehbarer Zukunft höchstwahrscheinlich anhalten.

(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 hat der Rat beschlossen, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 9. Oktober 2026 verlängert werden sollten.

(4) Der Rat ist der Auffassung, dass die Begründung für eine natürliche Person in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 geändert werden sollte.

(5) Der Beschluss (GASP) 2024/2643 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2024/2643 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 9. Oktober 2026."

2. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 3. Oktober 2025.

1) Beschluss (GASP) 2024/2643 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands (ABl. L, 2024/2643, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2643/oj).


.

Anhang

In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 erhält Eintrag 20 in der Tabelle mit der Überschrift " A. Natürliche Personen" folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Begründung Datum der Aufnahme in die Liste
"20. Hüseyin DOGRU Staatsangehörigkeit: türkisch, deutsch
Geschlecht: männlich
Hüseyin Doğru ist der Gründer und Vertreter des AFa Medya A.Ș., einem in Istanbul ansässigen Medienunternehmen. AFa Medya A.Ș. betreibt 'RED', das eine Reihe von Medienplattformen umfasst und enge finanzielle und organisatorische Verbindungen zu Organisationen und Akteuren der Staatspropaganda in Russland hat und über tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien verfügt, unter anderem durch Verbindungen zwischen einzelnen Mitarbeitern sowie Personalrotation zwischen diesen Einrichtungen.
RED hat seine Medienplattformen, auf denen es häufig unter 'redstreamnet' oder 'thered.stream' veröffentlicht, genutzt, um systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen zu verbreiten, mit der Absicht, unter seinem überwiegend deutschen Zielpublikum ethnische, politische und religiöse Zwietracht zu säen, unter anderem durch die Verbreitung der Narrative über radikalislamische terroristische Gruppierungen wie die Hamas.
Während einer gewaltsamen Besetzung einer Universität in Deutschland durch anti-israelische Randalierer fanden Absprachen zwischen RED und den Besetzern statt, um Bilder des Vandalismus, auf denen auch Hamas-Symbole zu sehen waren, über die Online-Kanäle von RED zu verbreiten und den Besetzern so eine exklusive Medienplattform zu bieten und den gewaltorientierten Charakter des Protests zu erleichtern.
Hüseyin Doğru verbreitet weiterhin falsche Informationen über AFa Medya A.Ș. sowie über seine eigenen Social-Media-Konten.

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