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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2025/2030 der Kommission vom 9. Oktober 2025 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Anzahl und der Titel der achtjährlichen Variablen für "Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung" und "Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme" im Bereich Arbeitskräfte

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/2030 vom 22.12.2025)


Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Um den in den Einzelthemen "Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung" sowie "Arbeitsunfälle und sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme" im Bereich Arbeitskräfte ermittelten Bedarf zu decken, müssen die Anzahl und die Titel der achtjährlichen Variablen für die Datensätze zu diesen Einzelthemen festgelegt werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anzahl und die Titel der achtjährlichen Variablen für die Datensätze im Bereich Arbeitskräfte zu den Einzelthemen "Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung" und "Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme" ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. Oktober 2025

dnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.


1) ABl. L 266 I vom 14.10.2019 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1700/oj.

.

Anhang


Die Anzahl und die Titel der achtjährlichen Variablen im Bereich Arbeitskräfte zu den Einzelthemen "Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung" und "Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme" sind wie folgt:

Thema Einzelthema Kennung der Variable Bezeichnung der Variable
Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitszeiten und Arbeitszeitgestaltung -zehn erhobene Variablen Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung FREEHOUR Möglichkeit, Freistunden zu nehmen
FREELEAV Möglichkeit, Urlaub zu nehmen
FLEXWT Erwartete Flexibilität der Arbeitszeit
AVAIFREE Verfügbarkeit für die Arbeit in der Freizeit
RECHOURS Erfassung der Anwesenheit oder der Arbeitszeit
PRESSURE Arbeit unter Zeitdruck
JOBAUTON Arbeitsautonomie
PLACEWK Hauptarbeitsplatz
COMMUTM Pendeldauer
OTHERLOC Arbeit an anderen Orten
Gesundheit: Gesundheitszustand und Behinderung, Zugang zu sowie Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfaktoren -elf erhobene Variablen Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme ACCIDNUM Zahl der Arbeitsunfälle in den letzten zwölf Monaten
ACCIDTYP Art des Arbeitsunfalls
ACCIDJOB Mit der Tätigkeit zusammenhängender Unfall
ACCIDBRK Ausfallzeit aufgrund des Arbeitsunfalls
HPROBNUM Zahl der arbeitsbedingten Gesundheitsprobleme in den letzten zwölf Monaten
HPROBTYP Art des schwerwiegendsten arbeitsbedingten Gesundheitsproblems
HPROBLIM Gesundheitsproblem, das die Fähigkeit zur Ausübung von Aktivitäten des täglichen Lebens einschränkt
HPROBJOB Mit dem Gesundheitsproblem zusammenhängende Tätigkeit
HPROBBRK

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