Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2025, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2064 der Kommission vom 14. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 321/2013 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems "Fahrzeuge - Güterwagen" des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (TSI WAG)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/2064 vom 15.10.2025)



Ergänzende Informationen
Liste der TSI

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 11,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Verordnung (EU) Nr. 321/2013 der Kommission 2 werden die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Teilsystems "Fahrzeuge - Güterwagen" des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (TSI WAG) festgelegt.

(2) Der Delegierte Beschluss (EU) 2017/1474 der Kommission 3 enthält spezifische Ziele für die Ausarbeitung, Annahme und Überarbeitung der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität.

(3) Gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Delegierten Beschlusses (EU) 2017/1474 muss die TSI WAG hinsichtlich der für Fahrzeuge geltenden technischen Anforderungen die Kohärenz mit der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter 4 ( RID) gewährleisten und Überschneidungen verhindern.

(4) Zur Erreichung dieses Ziels ermittelte die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) technische Anforderungen, die aus der RID in die TSI WAG überführt werden müssen, und leitete eine Risikoanalyse ein, um neue Anforderungen zu ermitteln, auf die eingegangen werden muss.

(5) Um die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für die Fahrzeuggenehmigung zu harmonisieren, die Transparenz zu erhöhen, die Qualität der Bewertung zu verbessern und die Verwaltungsverfahren zu straffen, sollten diese RID-Fahrzeuganforderungen aus der RID in die TSI WAG überführt werden. Die Bewertungen des Fahrzeugs vor der Genehmigung sollten von einer benannten Stelle durchgeführt werden.

(6) Nach mehreren Vorfällen, die darauf zurückzuführen sind, dass Sattelanhänger nicht ordnungsgemäß an dem sie befördernden Taschenwagen gesichert waren, wurden verschiedene Maßnahmen zur Entwicklung von Lösungen eingeleitet, die das sichere Verladen, die sichere Beförderung und einen insgesamt sicheren Betrieb bei der Beförderung von Sattelanhängern auf Taschenwagen gewährleisten. Neu entwickelte technische Anforderungen wie eine neue Interoperabilitätskomponente "Vorrichtung zur Sicherung von Sattelanhängern auf Taschenwagen", Werte und Verfahren zur Bewertung der Verriegelungskraft, Anzeigen für den Verriegelungsstatus sowie die entsprechende Anschrift am Wagen sollten in die TSI WAG aufgenommen werden.

(7) Um einen sicheren Betrieb in Szenarien mit starkem Seitenwind zu gewährleisten, ist es auch notwendig, die neu entwickelte Anforderung in Bezug auf die vertikale Verriegelungskraft nach oben für die bestehenden und bereits genehmigten Wagen zu überprüfen. Diese Maßnahme wurde in der Folgenabschätzung der ERa als die Maßnahme mit den geringsten Auswirkungen eingestuft, da sich im Falle einer fehlenden Überprüfung der Verriegelungskraft für bestehende Wagen die Folge ergeben würde, dass die Vorrichtung zur Sicherung von Sattelanhängern ausgetauscht und, falls dies nicht möglich ist, ein anderes Fahrzeug als Sattelanhänger für die Beförderung von Gütern eingesetzt werden müsste. Die Konformität sollte auf dem Fahrzeug für die jeweiligen Parteien, die die rückwirkende Anwendung überwachen oder beaufsichtigen, leicht erkennbar angeschrieben sein.

(8) Da speziell für Güterfahrzeuge entwickelte Technologien wie die digitale automatische Kupplung unterschiedliche mechanische Eigenschaften sowie digitale Funktionen im Zusammenhang mit der Frachtüberwachung, aber auch der Zugsicherung und Zugsteuerung aufweisen, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass alle Anforderungen in Bezug auf die Kompatibilität mit streckenseitigen Zugortungsanlagen erfüllt werden. Daher sollten für die Beförderung gefährlicher Güter und ebenso nicht gefährlicher Güter mit gleichwertigem oder höherem Sicherheitsniveau Vorkehrungen für die Integration möglicher künftiger Anforderungen, etwa die Einführung der digitalen automatischen Kupplung, festgelegt werden.

(9) Darüber hinaus wurde der Umfang des schwedischen Sonderfalls bezüglich Heißläuferortungsanlagen reduziert, wodurch die gemeinsamen Anforderungen auf EU-Ebene gestärkt werden, was von Vorteil für das Fahrzeuggenehmigungsverfahren ist.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 21.10.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion