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Beschluss (GASP) 2025/2072 des Rates vom 13. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
(ABl. L 2025/2072 vom 14.10.2025)
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 15. Oktober 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1544 1 angenommen.
(2) Die restriktiven Maßnahmen des Beschlusses (GASP) 2018/1544 gelten bis zum 16. Oktober 2025. Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2018/1544 sollten die in den Artikeln 2 und 3 jenes Beschlusses genannten Maßnahmen für die in jenem Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 16. Oktober 2026 verlängert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2018/1544 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2018/1544 erhält folgende Fassung:
"(1) Dieser Beschluss gilt bis zum 16. Oktober 2026. Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 13. Oktober 2025.
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ENDE |
(Stand: 16.10.2025)
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