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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/2072 des Rates vom 13. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen

(ABl. L 2025/2072 vom 14.10.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 15. Oktober 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1544 1 angenommen.

(2) Die restriktiven Maßnahmen des Beschlusses (GASP) 2018/1544 gelten bis zum 16. Oktober 2025. Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2018/1544 sollten die in den Artikeln 2 und 3 jenes Beschlusses genannten Maßnahmen für die in jenem Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 16. Oktober 2026 verlängert werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2018/1544 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2018/1544 erhält folgende Fassung:

"(1) Dieser Beschluss gilt bis zum 16. Oktober 2026. Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 13. Oktober 2025.

1) Beschluss (GASP) 2018/1544 des Rates vom 15. Oktober 2018 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen (ABl. L 259 vom 16.10.2018 S. 25, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/1544/oj).


ENDE

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