Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2025, Gefahrgut/Transport - EU Bund |
Delegierte Verordnung (EU) 2025/2177 der Kommission vom 9. September 2025 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Aktualisierung der Bezugnahme auf die neueste Ausgabe des Europäischen Standards der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN 2025)
(ABl. L 2025/2177 vom 26.11.2025)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87 1, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Tätigkeit der Union im Bereich der Binnenschifffahrt sollte eine einheitliche Ausgestaltung der technischen Vorschriften für Binnenschiffe in der Union gewährleisten.
(2) Mit der Richtlinie (EU) 2016/1629 wurde ein harmonisiertes System für die Erteilung von Schiffszeugnissen für Binnenschiffe eingeführt, in dessen Rahmen auch auf die technischen Vorschriften des Europäischen Ausschusses für die Ausarbeitung von Standards in der Binnenschifffahrt (Comité Européen pour l'Élaboration de Standards dans le Domaine de Navigation Intérieure, CESNI) Bezug genommen wird.
(3) Der CESNI wurde am 3. Juni 2015 im Rahmen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) eingerichtet, um einheitliche technische Standards für die Binnenschifffahrt in verschiedenen Bereichen auszuarbeiten, insbesondere in Bezug auf Schiffe und die technischen Vorschriften für Schiffe. Auf diese Standards wird auch im Rechtsrahmen der ZKR Bezug genommen.
(4) Nach Anhang II der Richtlinie (EU) 2016/1629 gelten die im Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe in dessen Ausgabe 2023/1 ( ES-TRIN 2023/1) aufgeführten technischen Vorschriften für Fahrzeuge. Der ES-TRIN enthält einheitliche technische Vorschriften, die für die Sicherheit von Binnenschiffen notwendig sind.
(5) Der CESNI hat in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2024 eine neue Ausgabe des ES-TRIN angenommen, nämlich den ES-TRIN 2025/1. Der ES-TRIN 2025/1 enthält neue Vorschriften insbesondere für folgende Bereiche: Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt, insbesondere Lagerung und Verwendung von Methanol; Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche und Kennzeichnung von Brennstoffen; elektrische Schiffsantriebe; Lithium-Ionen-Akkumulatoren; Verwendung von Aluminium oder faserverstärktem Kunststoff beim Bau von Fahrgastschiffen; Aufgabe des Motorparameterprotokolls; Anerkennung der Ausnahme für die Prüfung von Motoren im Betrieb, Füllanschlüsse und geeignete Farbcodes; Navigations- und Informationsgeräte, insbesondere Inland-AIS-Geräte, Kläranlagen; in der Höhe verstellbare Steuerhäuser und Übergangsbestimmungen für einziehbare Steuerhäuser; selbsttätige Druckwassersprühanlagen; Verbindungsteile zwischen Anker und Kette; Schlafräume.
(6) Anhang II der Richtlinie (EU) 2016/1629 sollte folglich dahin gehend aktualisiert werden, dass die im ES-TRIN 2025/1 aufgeführten technischen Vorschriften für Fahrzeuge gelten; er sollte ab dem 1. Januar 2026 anwendbar sein.
(7) Die Richtlinie (EU) 2016/1629 sollte entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang II der Richtlinie (EU) 2016/1629 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2026.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 9. September 2025
| Anhang |
" Anhang II
Technische Mindestvorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4
Es gelten die im ES-TRIN 2025/1 aufgeführten technischen Vorschriften für Fahrzeuge."
![]() |
ENDE |
(Stand: 03.12.2025)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion