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Regelwerk, EU 2025, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2198 der Kommission vom 30. Oktober 2025 über die Umsetzung der Hochgeschwindigkeitsbahnverbindung Lissabon-Madrid im Europäischen Verkehrskorridor Atlantik in Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1679 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 7130)
(Nur der spanische und der portugiesische Text sind verbindlich)

(ABl. L 2025/2198 vom 31.10.2025)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 1, insbesondere auf Artikel 55 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Dekarbonisierung des Verkehrswesens ist ein zentrales politisches Ziel der Union, wozu insbesondere die Voraussetzungen für eine ehrgeizige Verlagerung des Personenfernverkehrs auf energieeffiziente Verkehrsträger geschaffen werden sollen. In ihrer Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität 2 legt die Kommission ausdrücklich das Ziel fest, den Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr bis 2030 zu verdoppeln.

(2) Die Fertigstellung der Kernnetz-Hochgeschwindigkeitsbahnverbindung zwischen Lissabon und Madrid soll gemäß Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I der Verordnung (EU) 2024/1679 bis Ende 2030 erfolgen.

(3) Nach der Fertigstellung der Hochgeschwindigkeitsbahnverbindung Lissabon-Madrid sollten die Eisenbahnunternehmen die Möglichkeit haben, direkte Verkehrsdienste zwischen den beiden Hauptstädten mit einer Fahrtdauer von etwa drei Stunden anzubieten. Für das Ziel, die Hochgeschwindigkeitsbahnverbindung Lissabon-Madrid vollständig in das weitere Hochgeschwindigkeitsnetz Spaniens und Frankreichs zu integrieren, ist die Einführung der europäischen Regelspurweite von 1.435 mm ein wichtiger Schritt nach vorn. Dies wird die Wettbewerbsfähigkeit des Personenfernverkehrs stärken. Durch die Verbindung Portugals und Spaniens und die weitere Anbindung nach Frankreich hat die Hochgeschwindigkeitsbahnverbindung Lissabon-Madrid eine eindeutig grenzüberschreitende und unionsweite Dimension.

(4) Das Projekt für die Hochgeschwindigkeitsbahnverbindung Lissabon-Madrid ist Teil des Europäischen Verkehrskorridors Atlantik. Im 5. Arbeitsplan für den Atlantik-Korridor (Juli 2022) wird betont, wie wichtig es ist, die Fertigstellung dieser grenzüberschreitenden Hochgeschwindigkeitsbahnverbindung zu beschleunigen, um eine tragfähige Alternative zu den täglich etwa 40 Flügen zwischen Lissabon und Madrid zu bieten.

(5) Die Hochgeschwindigkeitsbahnverbindung Lissabon-Madrid ist ein komplexes grenzüberschreitendes Projekt, an dem Portugal und Spanien beteiligt sind und das den Bau neuer Infrastrukturabschnitte erfordert. Sämtliche Infrastrukturkomponenten für die Verbindung sind unerlässlich, um eine angemessene Fahrzeit für direkte Hochgeschwindigkeitsverkehrsdienste von etwa drei Stunden zu gewährleisten. Darunter fallen die dritte Brücke über den Tejo in Lissabon sowie die Hochgeschwindigkeitsstreckenabschnitte "Lissabon-Évora", "Évora-Caia", "Caia-Badajoz", "Badajoz-Talayuela" und "Talayuela-Madrid".

(6) Eine gute Koordination zwischen Spanien und Portugal ist daher von entscheidender Bedeutung. Zur Unterstützung einer koordinierten und zügigen Projektdurchführung müssen Bestimmungen erlassen werden, die eine Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen und den Zeitplan für deren Umsetzung enthalten.

(7) Ferner ist es wichtig, die für die Fertigstellung der Hochgeschwindigkeitsbahnverbindung Lissabon-Madrid erforderlichen Maßnahmen sowie den Zeitplan für ihre Umsetzung klar zu bestimmen, um die Verfügbarkeit von Finanzierungen oder Finanzmitteln auf Unions-, nationaler und regionaler Ebene sowie von privaten Finanzmitteln zu planen und vollständig zu optimieren. Die Kofinanzierung durch die Union hat eine potenziell hohe Hebelwirkung in Bezug auf die nationale und regionale Entscheidungsfindung zur Durchführung der Maßnahmen.

(8) Portugal und Spanien haben bereits umfangreiche Maßnahmen durchgeführt, darunter Studien und Infrastrukturarbeiten, die zur Verwirklichung der Hochgeschwindigkeitsbahnverbindung Lissabon-Madrid beitragen. Die meisten von ihnen wurden von der Union im Rahmen verschiedener Programme kofinanziert (Kohäsionsfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Fazilität "Connecting Europe", Aufbau- und Resilienzfazilität). Die Tätigkeiten wurden und werden derzeit im Rahmen mehrerer Finanzhilfevereinbarungen im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" durchgeführt (2014-ES-TM-0518-W, 2014-PT-TM-0627-M, 2015-ES-TM-0181-S, 2015-ES-TM-0173-S, 2016-PT-TMC-0059-M, 2016-ES-TM-0271-S, 2019-ES-TM-0252-S, 2020-PT-TMC-0047-S, 101079551-21-PT-TG).

(9) Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1679 und unbeschadet des Artikels 8

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