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Verordnung (EU) 2025/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. November 2025 über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik
(ABl. L 2025/2365 vom 26.11.2025)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mikroplastik ist allgegenwärtig, persistent und verbreitet sich grenzüberschreitend. Es ist schädlich für die Umwelt und möglicherweise auch für die menschliche Gesundheit. Die durch Mikroplastik verursachten Schäden für die Umwelt und potenziell für die menschliche Gesundheit können durch das Vorhandensein schädlicher chemischer Zusatzstoffe und anderer bedenklicher Stoffe, die bei der Produktion und der Verarbeitung zugesetzt werden, weiter verstärkt werden. Mikroplastik verbreitet sich leicht über die Luft, Oberflächengewässer und Meeresströmungen und seine Mobilität ist ein erschwerender Faktor. Es findet sich in Böden, einschließlich landwirtschaftlicher Flächen, Seen, Flüssen, Flussmündungen, an Stränden, in Lagunen, Meeren, Ozeanen und in abgelegenen, einst unberührten Regionen. Sein Auftreten im Boden hat Auswirkungen auf die Bodeneigenschaften und löst Bodenveränderungen aus, die sich negativ auf das Wachstum einiger Pflanzen auswirken. Die Auswirkungen von Mikroplastik auf die Meeresumwelt sind ausführlich dokumentiert. Gelangt Mikroplastik in die Meeresumwelt, ist es nahezu unmöglich, es wieder aus dem Wasser zu entfernen, und es ist bekannt, dass es von einer Reihe von Organismen und Tieren aufgenommen wird und dadurch der biologischen Vielfalt und den Ökosystemen schadet. Die Persistenz von Kunststoffgranulat in der aquatischen Umgebung ist über Jahrzehnte zu messen, und die Aufnahme von Kunststoffgranulat durch wild lebende Meerestiere, insbesondere durch Seevögel und Meeresschildkröten, kann zu körperlichen Schäden oder zum Verenden führen. Mikroplastik trägt auch zum Klimawandel bei, da es eine zusätzliche Quelle für Treibhausgasemissionen und die Belastung von Ökosystemen ist. Das Potenzial von Mikroplastik als Träger adsorbierter Giftstoffe oder pathogener Mikroorganismen ist ein integraler Bestandteil des Problems. Menschen sind Mikroplastik durch die Atemluft und den Nahrungsmittelverzehr ausgesetzt. Das wachsende Bewusstsein für das Vorhandensein von Mikroplastik in der Nahrungskette kann das Vertrauen der Verbraucher untergraben und wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. In den von den Freisetzungen betroffenen Gebieten könnte es zu negativen wirtschaftlichen Folgen für Tätigkeiten wie den kommerziellen Fischfang und die Landwirtschaft sowie Freizeitaktivitäten und den Tourismus kommen.
(2) In ihrer Stellungnahme vom 30. April 2019 mit dem Titel "Risiken für Umwelt und Gesundheit - Umweltverschmutzung durch Mikroplastik" gelangte die Gruppe der leitenden wissenschaftlichen Berater der Kommission zu der Auffassung, dass "aus verschiedenen signifikanten Gründen Anlass zur Besorgnis [besteht], und daher sollten Vorsorgemaßnahmen getroffen werden".
(3) Kunststoffgranulat sind alle polymerhaltigen Formgebungsmaterialien primären und/oder sekundären Ursprungs, unabhängig davon, ob sie aus Biomasse gewonnen werden oder sich mit der Zeit zersetzen sollen. Kunststoffgranulat ist hauptsächlich für die Herstellung von Kunststofferzeugnissen durch Formgebung bestimmt, worunter das Formen im engeren Sinne sowie Extrusion, Schäumen, Filmbildung, Formpressen und Spritzguss fallen. Alternativ kann Kunststoffgranulat bei der Herstellung von nicht aus Kunststoff bestehenden Erzeugnissen verwendet werden, wenn dieses Granulat chemisch in einer Matrix eingekapselt ist, wie in Leichtbeton, oder physisch im Produkt enthalten ist, z.B. Asphalt. Kunststoffgranulat kann chemische Zusatzstoffe enthalten und in vielfältigen Gestalten und Formen auftreten, wie Pellets, Granulat, Flocken, Harze, zylinderförmige Teilchen, Perlen, Pulver, Mikropulver, Mikrokugeln und Agglomerate aus Kunststoff. In der Regel hat Kunststoffgranulat einen Durchmesser von 2 bis 5 mm, kann jedoch - in geringen Mengen - auch kleiner oder größer sein.
(4) Kunststoffgranulatstaub sind die Industrierückstände aus der Handhabung, Zerkleinerung oder Verarbeitung von Kunststoffgranulat, die nicht für die Herstellung von Kunststofferzeugnissen verwendet werden und somit nicht in den Anwendungsbereich der Begriffsbestimmung für Kunststoffgranulat in dieser Verordnung fallen. Die Entstehung dieses Staubs ist schwer zu vermeiden, kann aber minimiert werden. Dieser Staub sollte durch Filter oder Auffangvorrichtungen als Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahme am Arbeitsplatz abgesondert werden.
(Stand: 06.02.2026)
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