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Durchführungsverordnung (EU) 2025/2396 des Rates vom 24. November 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1890 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
(ABl. L 2025/2396 vom 25.11.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1890 des Rates vom 11. November 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 4,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 11. November 2019 hat der Rat die Verordnung (EU) 2019/1890 angenommen.
(2) Am 24. November 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/2395 2 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2019/1894 3 des Rates geändert wird und die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 30. November 2026 verlängert werden, wobei die Liste leer gelassen ist.
(3) Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1890 sollte entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1890 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 24. November 2025.
2) Beschluss (GASP) 2025/2395 des Rates vom 24. November 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer (ABl. L, 2025/2395, 25.11.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2395/oj).
3) Beschluss (GASP) 2019/1894 des Rates vom 11. November 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer (ABl. L 291 vom 12.11.2019 S. 47, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/1894/oj).
| Anhang |
" Anhang I
Liste der in Artikel 2 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen"
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ENDE |
(Stand: 27.11.2025)
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