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Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2025 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen
(ABl. L 2025/2445 vom 08.12.2025)
Neufassung -Ersetzt VO (EU, Euratom) 1141/2014
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 224,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,
nach Stellungnahme des Rechnungshofs 3,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 wurde mehrfach und erheblich geändert 6. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden Änderungen die genannte Verordnung neu zu fassen.
(2) Laut Artikel 10 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union ( EUV) tragen politische Parteien auf europäischer Ebene zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Unionsbürger bei. Außerdem heißt es in Artikel 12 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden " Charta"), dass diese politischen Parteien dazu beitragen, den politischen Willen der Unionsbürger zum Ausdruck zu bringen.
(3) In Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( AEUV) ist festgelegt, dass die Union bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirkt, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.
(4) In Artikel 11 Absatz 1 der Charta ist festgelegt, dass jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung hat, was die Meinungsfreiheit und die Freiheit einschließt, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Nach Artikel 12 Absatz 1 der Charta hat jede Person das Recht, sich insbesondere im politischen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich auf allen Ebenen frei und friedlich mit anderen zu versammeln und frei mit anderen zusammenzuschließen. Diese Rechte sind Grundrechte eines jeden Unionsbürgers und einer jeden Unionsbürgerin.
(5) Nach Artikel 21 der Charta ist unter anderem jede Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung verboten.
(6) Damit Unionsbürger uneingeschränkt am demokratischen Leben der Union teilhaben können, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um dafür Sorge zu tragen, dass sie diese Rechte wahrnehmen können.
(7) Da wahrlich transnational angelegte europäische politische Parteien und die ihnen angeschlossenen europäischen politischen Stiftungen in besonderer Weise in der Lage sind, die Kluft zwischen der Politik auf nationaler Ebene und der auf Unionsebene zu überbrücken, kommt ihnen bei der Artikulierung der Meinungen der Bürger auf europäischer Ebene eine Schlüsselrolle zu.
(8) Europäische politische Parteien und die ihnen angeschlossenen europäischen politischen Stiftungen sollten in ihren Bemühungen unterstützt und bestärkt werden, eine enge Verbindung zwischen der europäischen Zivilgesellschaft und den Organen der Union, insbesondere dem Europäischen Parlament, herzustellen.
(9) In Anerkennung der Aufgabe, die den europäischen politischen Parteien im EUV zuerkannt wird, und zur Erleichterung ihrer Arbeit ist es notwendig, für europäische politische Parteien und die ihnen angeschlossenen europäischen politischen Stiftungen einen spezifischen europäischen Rechtsstatus festzulegen.
(10) Die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen (im Folgenden "Behörde") ist eine Einrichtung der Union im Sinne von Artikel 263 AEUV, deren Zweck die Eintragung, Kontrolle und Sanktionierung von europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen ist. Die Eintragung sollte erforderlich sein, um einen europäischen Rechtsstatus zu erhalten, mit dem eine Reihe von Rechten und Pflichten verbunden sind. Um möglichen Interessenkonflikten vorzubeugen, sollte die Behörde unabhängig sein.
(Stand: 11.12.2025)
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