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Durchführungsverordnung (EU) 2025/2448 der Kommission vom 4. Dezember 2025 zur Festlegung technischer Angaben der Datensätze für das Ad-hoc-Thema 2027 "Psychische Gesundheit und Wohlbefinden" im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/2448 vom 05.12.2025)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Bereich Einkommen und Lebensbedingungen liefert die Informationen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und der europäischen Säule sozialer Rechte, insbesondere in Bezug auf Einkommensverteilung, Armut und soziale Ausgrenzung, benötigt werden. Zudem werden auch Informationen für andere, mit Lebensbedingungen und Armut zusammenhängende Politikbereiche der EU bereitgestellt. Das im Jahr 2027 zu erfassende Ad-hoc-Thema "Psychische Gesundheit und Wohlbefinden" ist angesichts der Umsetzung der Initiative für eine Europäische Gesundheitsunion 2, in deren Rahmen die psychische Gesundheit als einen integralen Bestandteil von Gesundheit allgemein anerkannt wird, von entscheidender Bedeutung. Es sollten neue Statistiken und Indikatoren entwickelt und schrittweise in die Politikgestaltung integriert werden, die Aspekte wie Ungleichheiten sowie physische und psychische Gesundheit widerspiegeln und die Auswirkungen von Maßnahmen und Finanzmitteln erfassen.
(2) Um sicherzustellen, dass der Bereich Einkommen und Lebensbedingungen korrekt umgesetzt wird, ist es erforderlich, die technischen Angaben der Datensätze für das Ad-hoc-Thema 2027 "Psychische Gesundheit und Wohlbefinden" festzulegen.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die technischen Angaben der Datensätze im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen für das Ad-hoc-Thema 2027 "Psychische Gesundheit und Wohlbefinden" sind im Anhang festgelegt und beziehen sich auf Folgendes:
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 4. Dezember 2025
2) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Die Europäische Gesundheitsunion: gemeinsame Anstrengungen zum Nutzen der Gesundheit der Menschen" (COM(2024) 206 final).
| Technische Angaben gemäß Artikel 1 | Anhang |
| Kennung der Variable | Bezeichnung der Variable | Modalitätscode | Modalitätslabel | Erhebungseinheit | Bezugszeitraum |
| PMH020 | Niedergeschlagenheit, Schwermut oder Beklemmung in den letzten 12 Monaten (mindestens 2 Wochen) | 1 | Ja | Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren oder (gegebenenfalls) die ausgewählte Auskunftsperson | Letzte 12 Monate |
| 2 | Nein | ||||
| PMH020_F | Niedergeschlagenheit, Schwermut oder Beklemmung in den letzten 12 Monaten (mindestens 2 Wochen) (Kennzeichen) | 1 | Ausgefüllt | ||
| - 1 | Fehlt |
(Stand: 09.12.2025)
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