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Regelwerk, EU 2025, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Richtlinie (EU) 2025/2482 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2025 zur Änderung der Richtlinie 2005/44/EG über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft

(ABl. L 2025/2482 vom 12.12.2025)



Ergänzende Informationen
European Green Deal

Mitt. über Naiadis III

Mitt. über Naiadis II

Mitt. über Naiadis

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 schafft die Voraussetzungen für die Einführung und die Nutzung harmonisierter Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services - RIS) in der Union. Die Einführung von RIS auf Binnenwasserstraßen verbessert die Sicherheit und Effizienz der Binnenschifffahrt und letztlich die Nachhaltigkeit und Attraktivität des Sektors, indem die Effizienz der Beförderung auf den Binnenwasserstraßen erhöht wird.

(2) Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2005/44/EG hat die Binnenschifffahrt von der Bereitstellung harmonisierter RIS profitiert. Der Grad an Harmonisierung ist jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, und die Einführung der erforderlichen Spezifikationen hat sich als langwierig erwiesen. Darüber hinaus wird in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel "Der europäische Grüne Deal" die Weiterentwicklung der automatisierten und vernetzten multimodalen Mobilität gefordert. Daher sollten die RIS angepasst werden, um diese neuen Herausforderungen zu bewältigen. Ferner wird in der Mitteilung der Kommission vom 9. Dezember 2020 mit dem Titel "Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität: Den Verkehr in Europa auf Zukunftskurs bringen" die Überarbeitung der Richtlinie 2005/44/EG als eine der Maßnahmen vorgeschlagen, um das Ziel der Schaffung eines wirklich intelligenten Verkehrssystems mit einer effizienten Kapazitätszuweisung und einem effizienten Verkehrsmanagement voranzubringen. In der Mitteilung der Kommission vom 24. Juni 2021 wurde ein Aktionsplan mit dem Titel "NAIADES III: Förderung einer zukunftssicheren europäischen Binnenschifffahrt" ausgearbeitet, in dem es wie folgt heißt: Zur Förderung des Ziels, die Binnenwasserstraßen bis 2030 in ein nahtloses System harmonisierter RIS zu integrieren, sollte der Rechtsrahmen für RIS überarbeitet werden, um bestehende Harmonisierungs- und Interoperabilitätslücken gegenüber anderen Verkehrsträgern zu schließen und die Verfügbarkeit, Wiederverwendung und Interoperabilität der Daten in digitalen Systemen im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel "Eine europäische Datenstrategie" zu verbessern. Diese Änderungen und Entwicklungen sowie die im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2005/44/EG gewonnenen Erfahrungen sollten bei der Anpassung der RIS berücksichtigt werden.

(3) Im Interesse eines kohärenten Konzepts für die Interoperabilität im öffentlichen Dienst sollten bei der Umsetzung der elektronischen Zentralplattform für RIS (im Folgenden "europäische RIS-Umgebung") und anderer Lösungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/44/EG fallen, gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/903 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 die Grundsätze des Europäischen Interoperabilitätsrahmens, der in der Mitteilung der Kommission vom 23. März 2017 mit dem Titel "Europäischer Interoperabilitätsrahmen - Umsetzungsstrategie" dargelegt ist, befolgt werden.

(4) Die Verordnung (EU) 2024/1679 des Europäischen Parlaments und des Rates 5

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(Stand: 18.12.2025)

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