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Regelwerk, EU 2025, Betriebsicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2519 der Kommission vom 15. Dezember 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/740 hinsichtlich harmonisierter Normen für Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer und Spiele für den Geschmacksinn sowie für die Migration bestimmter Elemente aus Spielzeug

(ABl. L 2025/2519 vom 16.12.2025)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 13 der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Spielzeugen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, eine Konformität mit den Anforderungen nach Artikel 10 und Anhang II der Richtlinie 2009/48/EG vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) In Anhang II Teil III der Richtlinie 2009/48/EG sind besondere Anforderungen festgelegt, um sicherzustellen, dass kein Risiko einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit im Fall der Exposition gegenüber den chemischen Stoffen oder Gemischen, aus denen Spielzeug zusammengesetzt ist oder die es enthält, besteht. Darüber hinaus sind in Artikel 10 Absatz 2 die allgemeinen Sicherheitsanforderungen festgelegt.

(3) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2022) 7410 3 forderte die Europäische Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) auf, neue harmonisierte Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2009/48/EG auszuarbeiten und bestehende zu überarbeiten.

(4) Auf der Grundlage des im Durchführungsbeschluss C(2022) 7410 erteilten Normungsauftrags hat das CEN die harmonisierten Normen EN 71-13:2021+A1:2022 "Sicherheit von Spielzeug - Teil 13: Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer und Spiele für den Geschmacksinn" und EN 71-3:2019+A1:2021 "Sicherheit von Spielzeug - Teil 3: Migration bestimmter Elemente" überarbeitet, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/740 der Kommission 4 veröffentlicht wurden. Daraufhin wurden die Normen EN 71-13:2021+A2:2024 und EN 71-3:2019+A2:2024 angenommen.

(5) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob diese Normen dem Auftrag gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2022) 7410 entsprechen.

(6) Die harmonisierten Normen EN 71-13:2021+A2:2024 und EN 71-3:2019+A2:2024 erfüllen die Anforderungen, die sie abdecken sollen und die in der Richtlinie 2009/48/EG festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(7) In Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/740 sind die Fundstellen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2009/48/EG aufgeführt. Um sicherzustellen, dass die Fundstellen der harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2009/48/EG in einem einzigen Rechtsakt aufgeführt sind, sollten die Fundstellen von EN 71-13:2021+A2:2024 und EN 71-3:2019+A2:2024 in den Durchführungsbeschluss (EU) 2023/740 aufgenommen werden.

(8) Die harmonisierten Normen EN 71-13:2021+A2:2024 und EN 71-3:2019+A2:2024 ersetzen die harmonisierten Normen EN 71-13:2021+A1:2022 bzw. EN 71-3:2019+A1:2021. Daher ist es notwendig, die Fundstellen der letztgenannten Normen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union

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