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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/2572 des Rates vom 15. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands

(ABl. L 2025/2572 vom 15.12.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 8. Oktober 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2643 1 angenommen.

(2) Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hohe Vertreterin") hat am 18. Juli 2025 eine Erklärung im Namen der Union veröffentlicht, in der sie die anhaltenden böswilligen Aktivitäten Russlands als Teil umfassender, koordinierter und langjähriger hybrider Kampagnen, die darauf abzielen, die Sicherheit, Resilienz und demokratischen Grundlagen der Union, ihrer Mitgliedstaaten und ihrer Partner zu bedrohen und zu untergraben, auf das Schärfste verurteilte. Die Hohe Vertreterin hat betont, dass die böswilligen Aktivitäten Russlands seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine weiter zugenommen haben und höchstwahrscheinlich in absehbarer Zukunft anhalten werden.

(3) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die böswilligen Aktivitäten Russlands gegen die Union, ihre Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und Drittländer.

(4) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 12 natürliche Personen und zwei Organisationen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 aufgenommen werden sollten.

(5) Der Beschluss (GASP) 2024/2643 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 15. Dezember 2025.

1) Beschluss (GASP) 2024/2643 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands (ABl. L, 2024/2643, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2643/oj).

.

Anhang

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 wird wie folgt geändert:


ENDE

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