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Beschluss (GASP) 2025/2580 des Rates vom 15. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
(ABl. L 2025/2580 vom 16.12.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 27. Mai 2016 den Beschluss (GASP) 2016/849 1 erlassen.
(2) Gemäß Artikel 36 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2016/849 hat der Rat die Liste der benannten Personen, Einrichtungen und Schiffen in den Anhängen II, III, V und VI des genannten Beschlusses überprüft.
(3) Die restriktiven Maßnahmen gegen die Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollten aufrechterhalten werden. Die Einträge für eine Person und drei Einrichtungen in den genannten Anhängen sollten aktualisiert werden.
(4) Der Beschluss (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Anhänge II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. Dezember 2025.
| Anhang |
Der Beschluss (GASP) 2016/849 erhält folgende Fassung: