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Verordnung (EU) 2025/2600 des Rates vom 12. Dezember 2025 über Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der durch die Handlungen Russlands im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachten ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten
(ABl. L 2025/2600 vom 13.12.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 122 Absatz 1,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 24. Februar 2022 hat der Präsident der Russischen Föderation eine "militärische Spezialoperation" in der Ukraine angekündigt, und russische Streitkräfte haben einen Angriff auf die Ukraine begonnen. Dieser Angriff stellt eine eklatante Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine dar. Seitdem wurde der Angriffskrieg gegen die Ukraine fortwährend ausgedehnt, und die destabilisierenden Aktivitäten und die hybriden Kampagnen Russlands wurden auf das Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten der Union ausgeweitet.
(2) Zusätzlich zu den verheerenden Auswirkungen auf die ukrainische Wirtschaft haben der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und Russlands Handeln gegen die Union schwerwiegende wirtschaftliche Herausforderungen außerhalb der Ukraine bewirkt und bewirken auch weiterhin solche schwerwiegenden wirtschaftlichen Herausforderungen. Durch die Nähe der Union zu Russland und zur Ukraine und angesichts des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie der Handlungen Russlands gegen die Union wird die Wirtschaft der Union beeinträchtigt und wird voraussichtlich weiterhin beeinträchtigt werden, solange Russland seinen Angriffskrieg fortsetzt. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Wirtschaft der Union noch stärker in Mitleidenschaft gezogen würde, sollte sich die Lage in der Ukraine verschlechtern.
(3) Der ungerechtfertigte und unprovozierte Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Wirtschaft der Union durch schwerwiegende Versorgungsunterbrechungen, größere Unsicherheit, höhere Risikoprämien sowie geringere Investitionen und niedrigere Konsumausgaben in der Union erschüttert. Infolgedessen lag das durchschnittliche jährliche BIP-Wachstum im Zeitraum 2022-2023 um 1,9 Prozentpunkte unter dem in der Herbstprognose 2021 der Kommission für den Median der Mitgliedstaaten projizierten Wert.
(4) Die groß angelegte Invasion Russlands in die Ukraine im Februar 2022 führte namentlich zu deutlich höheren Öl-, Gas- und Lebensmittelpreisen, da die Märkte auf den Rückgang bzw. den potenziellen Rückgang der Ausfuhren zweier großer Rohstofflieferanten reagierten. Eine direkte Folge war ferner die Unterbrechung der Lieferketten hinsichtlich Einfuhren aus der Ukraine in die Union, insbesondere in Bezug auf Getreide und pflanzliche Öle, sowie der Ausfuhren aus der Union in die Ukraine, was besonders schwerwiegende Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Lebensmittelverarbeitung, die Fischerei und die Aquakultur in der Union hatte. Einige Metalle und Rohstoffe sind aufgrund der militärischen Aggression und der von Russland ergriffenen Vergeltungsmaßnahmen knapp geworden, wodurch die Kosten für die Industrie der Union steigen.
(5) Angesichts der negativen Auswirkungen der Handlungen Russlands auf die Energiemärkte haben die Mitgliedstaaten Unterstützung für Haushalte und Unternehmen bereitgestellt. Die von den Mitgliedstaaten im Zeitraum 2022 bis 2024 ergriffenen haushaltspolitischen Maßnahmen zur Minderung der makroökonomischen und sozialen Auswirkungen der hohen Energiepreise beliefen sich auf mehr als 365 Mrd. EUR. Am 17. März 2023 nahm die Kommission ihre Mitteilung "Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine - Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels" 1 an, auf die am 4. Juli 2025 die Mitteilung "Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie" (Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie) 2 folgte.
(6) Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine und den Einsatz der Energielieferungen als Druckmittel wurde es für die Union noch dringlicher, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, indem sie den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Dekarbonisierung der Industrie und den Aufbau von Kapazitäten in Bereichen, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind, beschleunigt, wobei auch globale Herausforderungen zu berücksichtigen sind, aufgrund deren die Gefahr besteht, dass Investitionen in diesen Bereichen in Drittländer außerhalb des EWR umgelenkt werden. Die Union hat auf ihrer Ebene mehrere Maßnahmen ergriffen, um auf die Energiekrise zu reagieren, einschließlich des REPowerEU-Plans, der darauf abzielt, die Energiewende zu beschleunigen und die Energieunabhängigkeit der Union zu erhöhen. Im Rahmen des REPowerEU-Plans wurden den Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 zusätzliche Mittel in Höhe von 20 Mrd. EUR zur Bewältigung der aus den Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands resultierenden Energiekrise zur Verfügung gestellt.
(Stand: 16.12.2025)
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