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Beschluss (GASP) 2025/2637 des Rates vom 22. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1484 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
(ABl. L 2025/2637 vom 22.12.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 27. Mai 2024 den Beschluss (GASP) 2024/1484 1 angenommen.
(2) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die Menschenrechtsverletzungen und die Repressionen in Russland.
(3) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass zwei natürliche Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 aufgenommen werden sollten.
(4) Der Beschluss (GASP) 2024/1484 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 22. Dezember 2025.
| Anhang |
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 werden die folgenden Einträge unter der Überschrift " A. Natürliche Personen" aufgenommen: