Regelwerk, EU 2025

Leitl. C/2025/2983
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1. Einleitung

2. Anwendungsbereich der Zielvorgabe für erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs gemäß Artikel 22a

2.1. Begriffsbestimmung für "Industrie"

2.2. An die Mitgliedstaaten gerichtete Verpflichtung

2.3. Berechnung des Zählers

2.4. Berechnung des Nenners

3. Verhältnis zwischen der Zielvorgabe für erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs und dem Gesamtziel der EU für erneuerbare Energie gemäß Artikel 3

4. Artikel 22b

5. Zielvorgabe für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs in Artikel 25

Anhang

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