Regelwerk, EU 2025

Leitl. C/2025/5646
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1 Einführung
2 Geltungsbereich
2.1 Hersteller
2.2 Müll
2.3 Aktivitäten, die von Behörden oder in deren Auftrag durchgeführt werden
2.3.1 Behörden
2.3.2 Im Auftrag von Behörden
2.4 Reinigungsaktionen
2.4.1 Reinigungstätigkeiten
2.4.2 Ergebnis der Reinigungstätigkeiten
2.5 Bewirtschaftung des gesammelten Mülls
2.5.1 Beförderung des gesammelten Mülls
2.5.2 Behandlung des gesammelten Mülls
3 Allgemeine Grundsätze für die Kostenberechnung
3.1 Kosteneffizienz
3.2 Transparenz
3.3 Verhältnismäßigkeit
4 Berechnung der Kosten für die Sammlung und müllbezogene Tätigkeiten
5 Methoden zur Berechnung der Mengen an Einwegkunststoffartikeln, die im gesammelten Müll enthalten sind
5.1 Inputbasierte Methoden
5.2 Outputbasierte Methoden
6 Optionen für die Aufteilung der Kosten auf die Hersteller
6.1 Aufteilung der Kosten auf die verschiedenen Kategorien von Einwegkunststoffartikeln, die in Teil E des Anhangs der Einwegkunststoffrichtlinie aufgeführt sind
6.1.1 Aufteilung der Kosten auf die Hersteller nach Einwegkunststoffartikeln
6.2 Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Hersteller von Einwegkunststoffartikeln
7 Besondere Regelungen für Filter

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(Stand: 27.10.2025)

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