Leitl. C/2025/5646
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| 1 Einführung |
| 2 Geltungsbereich |
| 2.1 Hersteller |
| 2.2 Müll |
| 2.3 Aktivitäten, die von Behörden oder in deren Auftrag durchgeführt werden |
| 2.3.1 Behörden |
| 2.3.2 Im Auftrag von Behörden |
| 2.4 Reinigungsaktionen |
| 2.4.1 Reinigungstätigkeiten |
| 2.4.2 Ergebnis der Reinigungstätigkeiten |
| 2.5 Bewirtschaftung des gesammelten Mülls |
| 2.5.1 Beförderung des gesammelten Mülls |
| 2.5.2 Behandlung des gesammelten Mülls |
| 3 Allgemeine Grundsätze für die Kostenberechnung |
| 3.1 Kosteneffizienz |
| 3.2 Transparenz |
| 3.3 Verhältnismäßigkeit |
| 4 Berechnung der Kosten für die Sammlung und müllbezogene Tätigkeiten |
| 5 Methoden zur Berechnung der Mengen an Einwegkunststoffartikeln, die im gesammelten Müll enthalten sind |
| 5.1 Inputbasierte Methoden |
| 5.2 Outputbasierte Methoden |
| 6 Optionen für die Aufteilung der Kosten auf die Hersteller |
| 6.1 Aufteilung der Kosten auf die verschiedenen Kategorien von Einwegkunststoffartikeln, die in Teil E des Anhangs der Einwegkunststoffrichtlinie aufgeführt sind |
| 6.1.1 Aufteilung der Kosten auf die Hersteller nach Einwegkunststoffartikeln |
| 6.2 Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Hersteller von Einwegkunststoffartikeln |
| 7 Besondere Regelungen für Filter |
(Stand: 27.10.2025)
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