![]() |
zurück | ![]() |
| Solarenergie in Gebäuden ( Artikel 10) | Anhang 8 |
1. Politischer und rechtlicher Hintergrund
Im Einklang mit dem REPowerEU-Plan 1 legte die Kommission in der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (im Folgenden "Neufassung der EPBD") 2 den Gesetzgebungsvorschlag für ein Mandat für Solarenergie auf der Grundlage der EU-Strategie für Solarenergie vor 3.
Das Mandat für Solarenergie in der Neufassung der EPBD steht in engem Zusammenhang mit der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) 4, mit der der Übergang zu einer dekarbonisierten Wirtschaft erleichtert werden soll, indem der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 % erhöht wird, wobei bis 2040 ein Anteil von 45 % angestrebt wird. Er steht auch im Zusammenhang mit Artikel 16d der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zur Erleichterung der Genehmigung von Solarenergieanlagen (PV und Solarthermie) und mit Artikel 15a der Erneuerbare-Energien-Richtlinie über die durchgängige Berücksichtigung erneuerbarer Energien in Gebäuden.
Die folgenden Leitlinien für die Erneuerbare-Energien-Richtlinie sind für Artikel 10 der Neufassung der EPBD relevant:
Die folgenden Empfehlungen und Leitlinien zu Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien sind auch für Artikel 10 der EPBD relevant:
Außerdem bestehen enge Verbindungen zwischen Artikel 10 der Neufassung der EPBD und Artikel 15a über das Recht auf gemeinsame Energienutzung der Richtlinie (EU) 2024/1711 7 über die Gestaltung des Strommarkts.
2. Relevante Definitionen
Die folgenden Begriffsbestimmungen in Artikel 2 der Neufassung der EPBD sind für die Umsetzung von Artikel 10 relevant:
(1) "Gebäude" ist eine Konstruktion mit Dach und Wänden, deren Raumklima unter Einsatz von Energie konditioniert wird.
(6) "Gebäudetechnische Systeme" sind die technische Ausrüstung eines Gebäudes oder Gebäudeteils für Raumheizung, Raumkühlung, Lüftung, Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch, eingebaute Beleuchtung, Gebäudeautomatisierung und -steuerung, Erzeugung von erneuerbarer Energie und Speicherung von Energie am Gebäudestandort oder für eine Kombination derselben, einschließlich Systemen, die Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen.
(14) "Energie aus erneuerbaren Quellen" ist Energie aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Fotovoltaik) und geothermische Energie, Salzgradient-Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas.
(18) "Wohngebäude oder Wohneinheit" ist ein Zimmer oder ein Zimmerkomplex in einem dauerhaften Gebäude oder einem architektonisch abgetrennten Teil eines Gebäudes, das oder der zur ganzjährigen Bewohnung durch einen privaten Haushalt bestimmt ist.
(22) "Größere Renovierung" ist die Renovierung eines Gebäudes, bei der: (a) die Gesamtkosten der Renovierung der Gebäudehülle oder der gebäudetechnischen Systeme 25 % des Gebäudewerts - den Wert des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde, nicht mitgerechnet - übersteigen oder b) mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie Buchstabe a oder b anwenden
(35) "Überdachter Parkplatz" ist eine Konstruktion mit Dach und mindestens drei Pkw-Stellplätzen, deren Raumklima nicht unter Einsatz von Energie konditioniert wird.
(51) "Nutzfläche" ist die Fläche des Bodens eines Gebäudes, die als Parameter zur Quantifizierung spezifischer Nutzungsbedingungen, ausgedrückt je Flächeneinheit, und für die Anwendung der Vereinfachungen und der Regeln für die Unterteilung in Zonen und die Zuweisung oder Neu-Zuweisung erforderlich ist.
(Stand: 23.03.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion