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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2026/122 des Rates vom 16. Januar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/385 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen

(ABl. L 2026/122 vom 16.01.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 19. Januar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/385 1 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2024/385 hat der Rat die im Anhang des genannten Beschlusses aufgeführten restriktiven Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen überprüft. Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass der Eintrag zu einer verstorbenen Person gestrichen und der Eintrag zu einer Person aktualisiert werden sollte. Der Beschluss (GASP) 2024/385 sollte bis zum 20. Januar 2027 verlängert werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2024/385 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2024/385 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 9 Absatz 1 wird das Datum "20. Januar 2026" durch das Datum "20. Januar 2027" ersetzt.

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. Januar 2026.

1) Beschluss (GASP) 2024/385 des Rates vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen (ABl. L, 2024/385, 19.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/385/oj).


.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 wird wie folgt geändert:

1. Unter der Überschrift " A. Natürliche Personen" erhält Eintrag 1 folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Begründung Datum der Aufnahme in die Liste
"1. Abdelbasit Elhassan Mohamed Khair HAMZA Geburtsdatum: 28.8.1955
Geburtsort: Sudan
Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Reisepass-Nr.: B00018729 (Sudan)
Geschlecht: männlich
Abdelbasit Elhassan Mohamed Khair Hamza ist ein in Sudan ansässiger Financier der Hamas, der Unternehmen im Anlageportfolio der Hamas verwaltet. Abdelbasit Elhassan Mohamed Khair Hamza hat über ein Netzwerk von Unternehmen, insbesondere Al Rowad Real Estate Development und Al Zawaya Group for Development and Investment, die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Hamas ermöglicht. Abdelbasit Elhassan Mohamed Khair Hamza beteiligt sich daher an der Finanzierung der Hamas. 19.1.2024"

2. Unter der Überschrift " A. Natürliche Personen" wird der folgende Eintrag gelöscht:

11. Ismail Barhoum.


ENDE

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